Mingers Logo White
Suche
schließen
✎ Newsletter
✎ Kostenlose Erstberatung
✆ 02461 80 81
Mingers Logo White
Suche
schließen
✎ Kostenlose Erstberatung
✆ 02461 80 81

Kostenlose Erstberatung 02461 80 81

  • Tätigkeitsgebiete
    • Abgasskandal
      • Fuhrpark: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
      • Wohnmobile: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
    • Arbeitsrecht
      • Abfindungsanspruch prüfen lassen
      • Kündigung auf Wirksamkeit prüfen lassen
      • Gegen fehlerhafte Kündigung wehren
    • Corona und Recht
      • Überbrückungshilfe III beantragen
      • Gegen Rückzahlungsforderung wehren
      • Einspruch gegen Verstöße einlegen
      • Corona-Verordnungen sind rechtswidrig – jetzt wehren
      • Mietreduzierung (Gewerbe) erwirken
      • Ihre Rechte als Arbeitnehmer
    • Mietrecht
      • Widerspruch gegen Räumungsklage einlegen
    • Verkehrsrecht
      • Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
      • Beistand bei strafrechtlichen Verfahren erhalten
      • Ansprüche bei Verkehrsunfall geltend machen
    • Versicherungsrecht
      • Lebensversicherung rückabwickeln
      • Beitragserhöhungen bei der PKV prüfen lassen
    • Widerruf Kredite
      • Autokredit widerrufen
        Neu: Autokredit-Rechner
      • Immobilienkredit widerrufen
    • Wirecard-Sammelklage
    • Facebook Datenleck
  • Über Uns
  • Legal Tech
  • Karriere
  • Blog
Menü
  • Tätigkeitsgebiete
    • Abgasskandal
      • Fuhrpark: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
      • Wohnmobile: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
    • Arbeitsrecht
      • Abfindungsanspruch prüfen lassen
      • Kündigung auf Wirksamkeit prüfen lassen
      • Gegen fehlerhafte Kündigung wehren
    • Corona und Recht
      • Überbrückungshilfe III beantragen
      • Gegen Rückzahlungsforderung wehren
      • Einspruch gegen Verstöße einlegen
      • Corona-Verordnungen sind rechtswidrig – jetzt wehren
      • Mietreduzierung (Gewerbe) erwirken
      • Ihre Rechte als Arbeitnehmer
    • Mietrecht
      • Widerspruch gegen Räumungsklage einlegen
    • Verkehrsrecht
      • Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
      • Beistand bei strafrechtlichen Verfahren erhalten
      • Ansprüche bei Verkehrsunfall geltend machen
    • Versicherungsrecht
      • Lebensversicherung rückabwickeln
      • Beitragserhöhungen bei der PKV prüfen lassen
    • Widerruf Kredite
      • Autokredit widerrufen
        Neu: Autokredit-Rechner
      • Immobilienkredit widerrufen
    • Wirecard-Sammelklage
    • Facebook Datenleck
  • Über Uns
  • Legal Tech
  • Karriere
  • Blog
  • Tätigkeitsgebiete
    • Abgasskandal
      • Fuhrpark: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
      • Wohnmobile: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
    • Arbeitsrecht
      • Abfindungsanspruch prüfen lassen
      • Kündigung auf Wirksamkeit prüfen lassen
      • Gegen fehlerhafte Kündigung wehren
    • Corona und Recht
      • Überbrückungshilfe III beantragen
      • Gegen Rückzahlungsforderung wehren
      • Einspruch gegen Verstöße einlegen
      • Corona-Verordnungen sind rechtswidrig – jetzt wehren
      • Mietreduzierung (Gewerbe) erwirken
      • Ihre Rechte als Arbeitnehmer
    • Mietrecht
      • Widerspruch gegen Räumungsklage einlegen
    • Verkehrsrecht
      • Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
      • Beistand bei strafrechtlichen Verfahren erhalten
      • Ansprüche bei Verkehrsunfall geltend machen
    • Versicherungsrecht
      • Lebensversicherung rückabwickeln
      • Beitragserhöhungen bei der PKV prüfen lassen
    • Widerruf Kredite
      • Autokredit widerrufen
        Neu: Autokredit-Rechner
      • Immobilienkredit widerrufen
    • Wirecard-Sammelklage
    • Facebook Datenleck
  • Über Uns
  • Legal Tech
  • Karriere
  • Blog
Menü
  • Tätigkeitsgebiete
    • Abgasskandal
      • Fuhrpark: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
      • Wohnmobile: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
    • Arbeitsrecht
      • Abfindungsanspruch prüfen lassen
      • Kündigung auf Wirksamkeit prüfen lassen
      • Gegen fehlerhafte Kündigung wehren
    • Corona und Recht
      • Überbrückungshilfe III beantragen
      • Gegen Rückzahlungsforderung wehren
      • Einspruch gegen Verstöße einlegen
      • Corona-Verordnungen sind rechtswidrig – jetzt wehren
      • Mietreduzierung (Gewerbe) erwirken
      • Ihre Rechte als Arbeitnehmer
    • Mietrecht
      • Widerspruch gegen Räumungsklage einlegen
    • Verkehrsrecht
      • Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
      • Beistand bei strafrechtlichen Verfahren erhalten
      • Ansprüche bei Verkehrsunfall geltend machen
    • Versicherungsrecht
      • Lebensversicherung rückabwickeln
      • Beitragserhöhungen bei der PKV prüfen lassen
    • Widerruf Kredite
      • Autokredit widerrufen
        Neu: Autokredit-Rechner
      • Immobilienkredit widerrufen
    • Wirecard-Sammelklage
    • Facebook Datenleck
  • Über Uns
  • Legal Tech
  • Karriere
  • Blog
Mingers Logo White

Kostenlose Erstberatung 02461 80 81

Suche
Design Ohne Titel 3 1 1200x675
Urteil des VG Wien – PCR-Tests sind nicht aussagekräftig!
08.04.2021
Design Ohne Titel 4 1 1200x675
Störung der Geschäftsgrundlage – Kann Gewerbemiete reduziert werden?
13.04.2021

Masken-Verstöße: Darf die Polizei Corona-Demonstrationen verbieten?

09.04.2021
Blogbeitragsbild Corona Demos 1 1200x675

Immer wieder sind es ähnlich Bilder, die durch die Medien kursieren. Viele Menschen treffen bei Demonstrationen aufeinander, viele von ihnen tragen keine Maske und Abstandsregeln missachten sie offenbar ohnehin. Ob in Stuttgart, Kassel oder Dresden – die Polizei scheint gegen Demonstrationen der Bewegung „Querdenken“ trotz der offensichtlichen Verstöße gegen die Auflagen kaum vorzugehen. Wie ist der rechtliche Hintergrund? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Corona-Demos und Masken-Verstöße

Vermehrt rufen die Corona-Regelungen, die pandemiebedingten Einschränkungen und Auflagen Gegner des aktuellen politischen Kurses auf den Plan. Vorne mit dabei: Die Bewegung „Querdenken“, die sich gegen die Corona-Politik positioniert. 20.000 Demonstrierende in Kassel noch vor wenigen Wochen, obwohl nur 6.000 Personen erlaubt waren. Auch in Dresden haben im März Kundgebungen stattgefunden, die in der Art nicht genehmigt waren.

Und aktuell haben Tausende Demonstrierende in Stuttgart am Karsamstag für Schlagzeilen gesorgt. Denn trotz allgemeingültiger Corona-Auflagen wurde vermehrt gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung sowie die Abstandsregeln nicht eingehalten. Trotzdem griff die Polizei nicht ein. Ob und warum Demonstrationen in Zeiten des Lockdowns stattfinden dürfen, inwiefern die Polizei einschreiten darf und welche rechtlichen Hintergründe die aktuelle Situation mit sich bringt, sollen die nachfolgenden wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema zeigen.

Warum sind Großdemos während eines Lockdowns erlaubt?

Die Frage scheint sich automatisch zu stellen, wo doch in anderen Bereichen des Alltags pandemiebedingt die eindeutigen Kontaktbeschränkungen gelten. Warum sind Demonstrationen in einer Größenordnung von mehreren Tausend Personen überhaupt erlaubt, beziehungsweise warum verbietet sie die Politik nicht?

Die Antwort darauf ist allerdings ebenso eindeutig. Das Grundgesetz sichert die Versammlungsfreiheit als festgeschriebenes Grundrecht aller. Denn die Möglichkeit, Kritik zu äußern, muss in einer Demokratie in jedem Fall bestehen bleiben. Dazu gehört ebenso die Meinungsfreiheit, die es jeder Person zusichert, Gegenmeinungen zu politischen Maßnahmen zu äußern.

Diesen Grundrechten steht jedoch die Schutzpflicht des Staates für Leben und Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger gegenüber. Daher müssen Versammlungen und Demonstrationen so gestaltet sein, dass die Teilnehmenden Schutzmaßnahmen weiterhin einhalten. Nur so sind beide Faktoren miteinander vereinbar.

Können Demonstrationen überhaupt verboten werden?

Eine Demonstration in der Größenordnung, wie sie zum Beispiel erst kürzlich in Stuttgart stattgefunden hat, ohne dass dort flächendeckend die Regeln des Infektionsschutzes eingehalten wurden, birgt aus der Sicht des Infektionsgeschehens innerhalb einer Pandemie ein hohes Risiko. Weiterhin fordern also einige, Demonstrationen dieser Art in Zukunft aus eben diesem Grund zu verbieten. Denn ein Versammlungsverbot ist dann juristisch tragbar, wenn absehbar ist, dass Teilnehmende bestehende Auflagen nicht einhalten werden.

Letztendlich liegt den jeweiligen Behörden hier jedoch ein gewisser Ermessensspielraum vor. Und dieser Spielraum fällt je nach Bundesland verschieden aus. So bleibt es eine Frage der Einschätzung der jeweiligen Landesregierung, ob und in welchem Fall die Politik eine Demonstration verbieten kann oder welche Vorgaben sie in der jeweiligen Infektionsschutzverordnung festlegt.

Was kann die Politik im Vorhinein einer Demo tun?

Dass es zu Verstößen gegen die Corona-Auflagen kommen wird, dessen könne man sich vorher bewusst sein, heißt es von kritischen Stimmen oft im Nachhinein einer Demonstration. Aus der Politik selbst sind dazu verschiedene Sichtweisen zu hören. Einerseits heißt es, zu dem Zeitpunkt, wenn eine Demonstration angemeldet wird, werde von den Veranstaltern zugesichert, dass Auflagen eingehalten werden. Dementsprechend könne die Veranstaltung von Seiten der Behörden nicht verboten werden.

Aus anderer Perspektive heißt es jedoch, insbesondere die Bewegung „Querdenker“ äußere sich eindeutig gegen jegliche Vorschriften und demonstriere schließlich auch genau dagegen. Daher müsse doch von vornherein klar sein, dass bei diesen Demonstrationen kaum Auflagen eingehalten werden, schließlich stellen die Demonstrierenden genau diese in Frage. Die Gewerkschaft der Polizei fordert daher von politischer Seite, Demonstrationsanmeldungen kritischer zu prüfen – unabhängig davon, ob die Anmeldenden das Einhalten von Vorschriften zusichern.

Was, wenn die Demonstrierenden keine Masken tragen? Darf die Polizei die Demo auflösen oder verbieten?

Um zur Beantwortung dieser Frage auf das Beispiel der Demonstration in Stuttgart zurückzukommen: Nein, die Polizei habe sich hier nicht gezwungen gesehen, die Versammlung aufzulösen. Grund dafür ist, dass die Demonstration insgesamt friedlich verlaufen sei, heißt es von der Polizei im Anschluss der Demo. Demensprechend habe die Kundgebung im Rahmen der Versammlungsfreiheit gewährleistet werden müssen.

Dass Demonstrierende gegen geltende Auflagen verstoßen haben, wie zum Beispiel gegen die Masken- oder Abstandspflicht, spiele für diese Überlegung nur eine geringe Rolle. Denn ein Verstoß gegen diese Auflagen ist lediglich eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat.

Lediglich in Bundesländern, in denen laut Infektionsschutzgesetz strengere Regelungen für Demonstrationen festgelegt sind, steht der Polizei ein größerer Handlungsspielraum zur Verfügung.

Eindeutiger ist diese Frage dann zu beantworten, wenn es im Zuge einer Demonstration zu Gewalt kommt. Sobald eine derartige Versammlung nämlich einen gewalttätigen Verlauf nimmt, kann die Polizei dagegen vorgehen, indem sie die Demonstration auflöst.

Behandelt die Polizei rechte Demos anders als linksorientierte?

So pauschal diese Frage klingen mag, so offensichtlich schien es in vielen Medienberichten kürzlich vermehrt darum zu gehen. Zu sehen sind dann verschiedene Vorfälle, die zur Vermutung verleiten, einzelne Personen der Polizei hin und wieder mit den Demonstrierenden der „Querdenker“-Bewegung zu sympathisieren scheinen.

Daten dazu, ob die Polizei Verstöße bei rechtsorientierten Demonstrationen eher toleriert als bei linksorientierten Gegendemonstrationen, gibt es jedoch bisher keine.

Klar muss bei einer solchen Überlegung sein, dass auch hier stets politische Überlegungen und Sicherheitsvorkehrungen eine entscheidende Rolle spielen. So wird das polizeiliche Vorgehen gegen linke Gegendemonstrationen häufig dadurch begründet, dass somit ein Aufeinandertreffen der verschiedenen Demonstrationslager vermieden wird – der Sicherheitsaspekt aller Beteiligter also im Vordergrund stehe.

Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an uns!

Wenn Sie weitere Fragen zu diesem oder zu anderen juristischen Themen haben, wenden Sie sich gerne an uns! Weitere aktuelle Rechtsnews finden Sie außerdem auf unserem Blog und unserem YouTube-Kanal. Schauen Sie doch mal vorbei!

Ähnliche Beiträge

26.1.23
26.01.2023

Abgabe der Grundsteuererklärung – Welche Strafen drohen mir bei Säumnis?


Mehr erfahren
19.1.23
19.01.2023

Corona durchkreuzt Urlaubspläne – Geld zurück für Pauschalreisende!


Mehr erfahren
12.1.23
12.01.2023

KfW-Bank – So bekommen Sie Ihre Vorfälligkeitsentschädigung zurück!


Mehr erfahren

Jetzt für Newsletter anmelden und stets informiert bleiben oder gleich die kostenlose Erstberatung sichern:

Für Newsletter anmelden

Erstberatung sichern

Neueste Beiträge

  • Abgabe der Grundsteuererklärung – Welche Strafen drohen mir bei Säumnis?
  • Corona durchkreuzt Urlaubspläne – Geld zurück für Pauschalreisende!
  • KfW-Bank – So bekommen Sie Ihre Vorfälligkeitsentschädigung zurück!
  • Bürgergeld, Rente, Krankenversicherung etc. – Das ändert sich alles in 2023!
  • Unbeliebte Weihnachtsgeschenke – Was gilt beim Umtausch zu beachten?

Bleiben Sie stets informiert.

Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.

Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.

Jetzt anmelden
Jetzt anmelden

Tätigkeitsgebiete

  • Abgasskandal
  • Arbeitsrecht
  • Corona und Recht
  • Mietrecht
  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht
  • Widerruf Kredite
  • Wirecard-Sammelklage

Vertretung bei

  • Abgasskandal
  • Abfindung
  • Bußgeldsachen
  • Kündigung + Kündigungsschutz
  • Kündigungsschutzklage
  • Widerruf Autokredit
  • Widerruf Immobilienkredit
  • Räumungsklage
  • Rückabwicklung Lebensversicherung
  • Verkehrsstrafrecht
  • Verkehrsunfall
  • Wirecard-Sammelklage

Mingers.

  • Über Uns
  • Blog
  • Legal Tech
  • Kostenlose Erstberatung

Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Elisabethstraße 1
52428 Jülich

© Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Impressum    Datenschutz    Karriere
[borlabs-cookie type=“btn-cookie-preference“ title=“Datenschutzeinstellungen anpassen“ element=“link“/]
Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Kanzlei Jülich • Köln • München • Arbeitsrecht, Lebensversicherung, Widerruf hat 3,81 von 5 Sternen 204 Bewertungen auf ProvenExpert.com

© Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH   |   Impressum    Datenschutz    Karriere
[borlabs-cookie type=“btn-cookie-preference“ title=“Datenschutzeinstellungen anpassen“ element=“link“/]

Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Kanzlei Jülich • Köln • München • Arbeitsrecht, Lebensversicherung, Widerruf hat 3,81 von 5 Sternen 204 Bewertungen auf ProvenExpert.com