Bild: Cherries/shutterstock.com. Trotz der gesetzlichen Verankerung der Mietpreisbremse funktioniert diese in der Praxis nicht. Zahlreiche Mieter können geltende Rechte nicht für sich einfordern. Wir geben 5 Tipps für Mieter gegen Wucherpreise! Ihr Anwalt für Mietrecht.
Die Mieten in Ballungszentren wie Berlin, Köln oder München steigen trotz eigentlich vereinbarter Mietpreisbremse stetig und nicht zu knapp! Wir klären, was die aktuelle Rechtslage erlaubt und was Mieter gegen zu hohe Mieten tun können.
Mieter stehen steigenden Mieten nicht hilflos gegenüber, denn eine Klage gegen Mietwucher ist durchaus eine Option. Dennoch ist es der überschaubaren Wohnungssituation in Ballungsgebieten geschuldet, dass Mieter erst gar nicht an eine Klage denken, da die meisten in stiller Demut hohe Mieten akzeptieren, um die Wohnung nicht zu verlieren. Ein weiterer Grund gegen eine Klage ist natürlich auch, dass man es sich mit seinem Vermieter nicht verscherzen will.
Tipp 1: Trauen Sie sich Klage einreichen, wenn Sie Ihre Miete als überhöht empfindet!
Wenn der Mut zur Klage gefasst ist, sind Sie als Mieter in der Beweis- und Darlegungspflicht bezüglich zu hoher Miete. Der Mietspiegel hilft Ihnen dabei nur bedingt! Vor Gericht ist im Vorfeld die Beauftragung eines Sachverständigen bzw. das Einholen eines Sachverständigen-Gutachtens äußerst ratsam.
Tipp 2: Sachverständige für Gutachten einschalten & Miethöhe checken lassen!
Außergerichtliche Gutachten sollten aber gut überlegt sein: Sie tragen die Kosten hierbei selbst und eine Rückerstattung der Kosten erfolgt auch bei erfolgreichem Prozessausgang für Sie nicht! So ein Sachverständiger lässt sich ein Gutachten gut und gern 2,500 € kosten. Dazu kommt, dass außergerichtlich bestellte Sachverständige höhere Werte anlegen, als der Mietspiegel abbildet.
Tipp 3: Verzichten Sie auf außergerichtliche Sachverständige, da Kosten für Gutachten nicht erstattet werden — auch nicht beim Prozessgewinn für Sie!
Wenn Sie sich schon bei Ihrem Vermieter beschweren wollen, raten wir sich noch einmal zu beruhigen. Wenden Sie sich bei größter Wut lieber erst an einen Anwalt für Mietrecht. Dieser kann Ihnen exakt errechnen, ob sich eine Klage wirklich lohnt — denn wenn schließlich weniger als 10 € im Monat rückerstattet werden, sollte das Verhältnis mit Ihrem Vermieter nicht unnötig strapaziert oder ganz auf’s Spiel gesetzt werden.
Tipp 4: Lieber zum Anwalt, bevor die Situation mit dem Vermieter eskaliert!
Zu einem Erstgespräch in unserer Kanzlei sollten Sie in Sachen Miete Ihren Mietvertrag mitbringen, ebenso sinnvoll ist auch eine genauer und vor allem verlässlicher Gesamtüberblick über Ausstattung und Lage der Wohnung, die Sie mieten! Anhand dieser Informationen können wir als Experten im Mietrecht genauere Angaben zu Erfolgschancen bei einer Klage treffen.
Sollten Ihr Annahme berechtigt sein, dass Sie viel zu hohe Miete zahlen, der sollte nicht erst auf eine Mietrechtsreform durch den Gesetzgeber warten. Mietwucher ist häufig subjektiv und sollte deshalb zunächst fachmännisch betrachtet werden, denn die Risiken, die mit einer Klage gegen überhöhte Mieten einhergehen, sind nicht zu verachten.
Tipp 5: Ansprüche fachmännisch prüfen lassen, bevor Sie Klage einreichen!
Hilfe vom Anwalt für Mietrecht in der Kanzlei Mingers & Kreuzer — kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per Mail. Gemeinsam schauen wir uns den Sachverhalt an und sehen, welche Chancen bestehen und ob Ansprüche geltend gemacht werden können.
Weiteres zum Mietrecht auch auf unserem YouTube-Kanal Kanzlei Mingers & Kreuzer. Hier erfahren Sie neben interessanten Tipps zum Mietrecht auch alles rund um Bank-, Vertrags- oder Arbeitsrecht!
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