Mingers Logo White
Suche
Close this search box.
✎ Newsletter
✎ Kostenlose Erstberatung
✆ 02461 80 81
Mingers Logo White
Suche
Close this search box.
✎ Kostenlose Erstberatung
✆ 02461 80 81

Kostenlose Erstberatung 02461 80 81

  • Tätigkeitsgebiete
    • Abgasskandal
      • Fuhrpark: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
      • Wohnmobile: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
    • Arbeitsrecht
      • Abfindungsanspruch prüfen lassen
      • Kündigung auf Wirksamkeit prüfen lassen
      • Gegen fehlerhafte Kündigung wehren
    • Corona und Recht
      • Überbrückungshilfe III beantragen
      • Gegen Rückzahlungsforderung wehren
      • Einspruch gegen Verstöße einlegen
      • Corona-Verordnungen sind rechtswidrig – jetzt wehren
      • Mietreduzierung (Gewerbe) erwirken
      • Ihre Rechte als Arbeitnehmer
    • Mietrecht
      • Widerspruch gegen Räumungsklage einlegen
    • Verkehrsrecht
      • Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
      • Beistand bei strafrechtlichen Verfahren erhalten
      • Ansprüche bei Verkehrsunfall geltend machen
    • Versicherungsrecht
      • Lebensversicherung rückabwickeln
      • Beitragserhöhungen bei der PKV prüfen lassen
    • Widerruf Kredite
      • Autokredit widerrufen
        Neu: Autokredit-Rechner
      • Immobilienkredit widerrufen
    • Wirecard-Sammelklage
    • Facebook Datenleck
  • Über Uns
  • Legal Tech
  • Karriere
  • Blog
Menü
  • Tätigkeitsgebiete
    • Abgasskandal
      • Fuhrpark: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
      • Wohnmobile: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
    • Arbeitsrecht
      • Abfindungsanspruch prüfen lassen
      • Kündigung auf Wirksamkeit prüfen lassen
      • Gegen fehlerhafte Kündigung wehren
    • Corona und Recht
      • Überbrückungshilfe III beantragen
      • Gegen Rückzahlungsforderung wehren
      • Einspruch gegen Verstöße einlegen
      • Corona-Verordnungen sind rechtswidrig – jetzt wehren
      • Mietreduzierung (Gewerbe) erwirken
      • Ihre Rechte als Arbeitnehmer
    • Mietrecht
      • Widerspruch gegen Räumungsklage einlegen
    • Verkehrsrecht
      • Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
      • Beistand bei strafrechtlichen Verfahren erhalten
      • Ansprüche bei Verkehrsunfall geltend machen
    • Versicherungsrecht
      • Lebensversicherung rückabwickeln
      • Beitragserhöhungen bei der PKV prüfen lassen
    • Widerruf Kredite
      • Autokredit widerrufen
        Neu: Autokredit-Rechner
      • Immobilienkredit widerrufen
    • Wirecard-Sammelklage
    • Facebook Datenleck
  • Über Uns
  • Legal Tech
  • Karriere
  • Blog
  • Tätigkeitsgebiete
    • Abgasskandal
      • Fuhrpark: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
      • Wohnmobile: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
    • Arbeitsrecht
      • Abfindungsanspruch prüfen lassen
      • Kündigung auf Wirksamkeit prüfen lassen
      • Gegen fehlerhafte Kündigung wehren
    • Corona und Recht
      • Überbrückungshilfe III beantragen
      • Gegen Rückzahlungsforderung wehren
      • Einspruch gegen Verstöße einlegen
      • Corona-Verordnungen sind rechtswidrig – jetzt wehren
      • Mietreduzierung (Gewerbe) erwirken
      • Ihre Rechte als Arbeitnehmer
    • Mietrecht
      • Widerspruch gegen Räumungsklage einlegen
    • Verkehrsrecht
      • Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
      • Beistand bei strafrechtlichen Verfahren erhalten
      • Ansprüche bei Verkehrsunfall geltend machen
    • Versicherungsrecht
      • Lebensversicherung rückabwickeln
      • Beitragserhöhungen bei der PKV prüfen lassen
    • Widerruf Kredite
      • Autokredit widerrufen
        Neu: Autokredit-Rechner
      • Immobilienkredit widerrufen
    • Wirecard-Sammelklage
    • Facebook Datenleck
  • Über Uns
  • Legal Tech
  • Karriere
  • Blog
Menü
  • Tätigkeitsgebiete
    • Abgasskandal
      • Fuhrpark: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
      • Wohnmobile: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
    • Arbeitsrecht
      • Abfindungsanspruch prüfen lassen
      • Kündigung auf Wirksamkeit prüfen lassen
      • Gegen fehlerhafte Kündigung wehren
    • Corona und Recht
      • Überbrückungshilfe III beantragen
      • Gegen Rückzahlungsforderung wehren
      • Einspruch gegen Verstöße einlegen
      • Corona-Verordnungen sind rechtswidrig – jetzt wehren
      • Mietreduzierung (Gewerbe) erwirken
      • Ihre Rechte als Arbeitnehmer
    • Mietrecht
      • Widerspruch gegen Räumungsklage einlegen
    • Verkehrsrecht
      • Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
      • Beistand bei strafrechtlichen Verfahren erhalten
      • Ansprüche bei Verkehrsunfall geltend machen
    • Versicherungsrecht
      • Lebensversicherung rückabwickeln
      • Beitragserhöhungen bei der PKV prüfen lassen
    • Widerruf Kredite
      • Autokredit widerrufen
        Neu: Autokredit-Rechner
      • Immobilienkredit widerrufen
    • Wirecard-Sammelklage
    • Facebook Datenleck
  • Über Uns
  • Legal Tech
  • Karriere
  • Blog
Mingers Logo White

Kostenlose Erstberatung 02461 80 81

Suche
Werktag oder Wochenende? Was es mit dem Samstag wirklich auf sich hat!
03.01.2018
Silvesterfeuerwerk – Wer kommt für Schäden durch Raketen und Böller auf?
04.01.2018

Lohntransparenz — Gesetz zur Auskunft über Gehalt: Wissen, was die Kollegen verdienen!

03.01.2018

Bild: bluedog studio / shutterstock.com
Gehalt vergleichen im Büro: Wen interessiert es nicht, was die KollegInnen verdienen?
Ab 06.01.2018 ist das aber durch das sog. Lohntransparenz-Gesetz möglich. Der Chef muss dann unter bestimmten Bedingungen die Verteilung von Gehalt unter den Mitarbeitern offenlegen. Offiziell gilt das Gesetz für mehr Lohntransparenz schon seit 06.07.2017 — ab dieser Woche aber haben Arbeitnehmer Auskunftsanspruch.
Auskunftsanspruch bedeutet, dass Beschäftigte das Recht haben, über die Bezahlung innerhalb einer Beschäftigtengruppe informiert zu werden. Innerhalb dieser Beschäftigtengruppe können Sie ab sofort erfahren, wer wie bezahlt wird, wenn er gleiche oder gleichwertige Arbeit leistet.

Gehalt im Vergleich — Das sind die Bedingungen zur Auskunft

Zunächst einmal können Sie einen Vergütungsvergleich nur dann einfordern, wenn Sie in einem Unternehmen mit 200 und mehr Mitarbeitern arbeiten. Eine einzelne Auskunft über das Einkommen Ihrer Kollegen ist nicht möglich!
Dargelegt wird das Durchschnittsgehalt von fünf KollegInnen, die gleiche oder gleichwertige / vergleichbare Arbeit leisten. Sie erfahren allerdings nicht, was männliche Angestellte verdienen, umgekehrt als Frau nicht, welche Vergütung Ihre weiblichen Kollegen erhalten. Der Vergleich der Vergütungen findet erst statt, wenn mindestens sechs Personen mit ähnlicher Position im Unternehmen angestellt sind. Die Auskunft über anderer Leute Gehalt ist also bei spezifischer Jobbeschreibung nahezu unwahrscheinlich.
Wir sind bundesweit für Sie da: Köln, Bonn, Jülich oder München — von unseren Kanzleistandorten vertreten wir Sie in ganz Deutschland vor zuständigen Arbeitsgerichten. Übrigens: Unsere Experten kümmern sich auch im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht oder Wirtschaftsrecht um Ihre rechtlichen Fragen!

So erhalten Sie Auskunft zu Gehalt und Vergütung

Um Auskunft zu erhalten, muss eine schriftliche Anfrage gestellt werden. Die Beantwortung dieser schriftlichen Anfrage zu Gehalt und Vergütung im Vergleich übernimmt der Betriebsrat — ohne Betriebsrat ist die Beantwortung Aufgabe des Arbeitgebers selbst. Zwischen jeder Anfrage auf Auskunft muss ein Jahr liegen. Ausnahme: Merkliche Veränderung der Arbeitsbedingungen.
Sie arbeiten in einem Unternehmen mit mehr als 500 Angestellten? Ihr Arbeitgeber bzw. das Unternehmen ist dann dazu verpflichtet regelmäßig über Lohngleichheit und Bekämpfung etwaiger Lohnungleichheit aufzuklären.
Berichte zur Lohntransparenz finden Sie kostenlos auf >>Monitor für Entgelttransparenz<< vom Familienministerium — vielleicht ist auch Ihr Unternehmen dabei.

Durch Transparenz beim Gehalt: Höhere Chancen vor Gericht bei Lohnungleichheit

Erfahren Sie durch den Bericht Ihres Unternehmens oder die Auskunft Ihres Arbeitgebers von Lohngleichheit in ihrem Bereich, erhalten Sie zwar nicht automatisch mehr Gehalt, jedoch haben Sie vor Gericht aussichtsreiche Chancen auf höhere Vergütung. — Vor einem möglichen Gerichtstermin sollte allerdings ein klärendes Gespräch mit dem Chef stehen. Weigert dieser sich Ihren Lohn anzuheben, empfiehlt sich der Schritt vor’s Arbeitsgericht.
Diskriminierung (oder: ungerechtfertigte Ungleichbehandlung) verstößt gegen das geltende Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), wodurch der Gang vor’s Arbeitsgericht durchaus erfolgreich sein kann. Ergibt sich aus Ihrer Lohnauskunft eine ungerechtfertigte Benachteiligung, besteht arbeitsrechtlich Anspruch auf Nachzahlung. Das Wissen über Gehalt und Vergütung kann Ihnen also durchaus zugute kommen.
Professionell. Durchsetzungsstark. Bundesweit. Köln, Bonn, Jülich oder München — wir sind Ihr verlässlicher Rechtspartner!

Ziel des Gesetzes zur Lohntransparenz

Der Gesetzesentwurf resultierte aus der Lohnlücke zwischen Frauen und Männern — diese lag 2015/2016 laut Statistischem Bundesamt bei bis zu 22 %. Fließt in die Auskunft über Gehalt und Vergütung aber die vergleichbare Tätigkeit ein und betrachtet man nur Frauen und Männer, ist der Wert „bereinigt“ und liegt bei rund 6 %.
Ziel des Gesetzes zur Lohntransparenz ist also vor allem die Beseitigung bzw. Minderung dieser Lohnlücke und soll gleichzeitig mehr Transparenz für Arbeitnehmer im Unternehmen schaffen.
Aufgrund der Eingrenzung einer überhaupt möglichen Auskunft über Gehalt und Vergütung ab einer Beschäftigtenzahl von mehr als 200 Arbeitnehmern, ist das am kommenden Samstag in Kraft tretende Gesetz lediglich als erster Schritt anzusehen. Von Regierungsseite möchte man hier auf jeden Fall eine Verschärfung bzw. Weiterentwicklung fördern.
Sie haben Probleme im Arbeitsrecht? Sie werden schlecht bezahlt, gemobbt oder haben aus unerfindlichen Gründen die Kündigung erhalten? Wir helfen Ihnen gerne weiter — unsere Experten im Arbeitsrecht beraten Sie ausführlich und umfassend, prüfen nach Vorlage Ihrer Unterlagen zeitnah u.a. Ihre Kündigung oder Ihren Arbeitsvertrag und vertreten Sie bundesweit vor zuständigen Arbeitsgerichten!
Ob Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsrat oder Führungskraft — wir stehen Ihnen mit unserem rechtlichen Rat gerne helfend zur Seite. Wir führen für Sie mit Erfahrung und Durchsetzungskraft Kündigungsschutzklagen oder Abfindungsgespräche!

Ähnliche Beiträge

Auto Heckansicht.jpg
25.05.2023

Jetzt also doch: Auch Benziner sind vom Abgasskandal betroffen!


Mehr erfahren
25.5.23
25.05.2023

Verstoß gegen Datenschutz – EU verhängt Rekordstrafe für Meta!


Mehr erfahren
Lieferdienst
19.05.2023

Vertragsklauseln: Verbraucherzentrale mahnt Lieferdienste ab!


Mehr erfahren

Jetzt für Newsletter anmelden und stets informiert bleiben oder gleich die kostenlose Erstberatung sichern:

Für Newsletter anmelden

Erstberatung sichern

Neueste Beiträge

  • Jetzt also doch: Auch Benziner sind vom Abgasskandal betroffen!
  • Verstoß gegen Datenschutz – EU verhängt Rekordstrafe für Meta!
  • Vertragsklauseln: Verbraucherzentrale mahnt Lieferdienste ab!
  • Diesel-Urteile erwartet – BGH tendiert zum kleinen Schadensersatz!
  • BGH-Urteil – Makler muss Reservierungsgebühr zurückzahlen!

Bleiben Sie stets informiert.

Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.

Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.

Jetzt anmelden
Jetzt anmelden

Tätigkeitsgebiete

  • Abgasskandal
  • Arbeitsrecht
  • Corona und Recht
  • Mietrecht
  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht
  • Widerruf Kredite
  • Wirecard-Sammelklage

Vertretung bei

  • Abgasskandal
  • Abfindung
  • Bußgeldsachen
  • Kündigung + Kündigungsschutz
  • Kündigungsschutzklage
  • Widerruf Autokredit
  • Widerruf Immobilienkredit
  • Räumungsklage
  • Rückabwicklung Lebensversicherung
  • Verkehrsstrafrecht
  • Verkehrsunfall
  • Wirecard-Sammelklage

Mingers.

  • Über Uns
  • Blog
  • Legal Tech
  • Kostenlose Erstberatung

Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Elisabethstraße 1
52428 Jülich

© Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Impressum    Datenschutz    Karriere
[borlabs-cookie type=“btn-cookie-preference“ title=“Datenschutzeinstellungen anpassen“ element=“link“/]
Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Kanzlei Jülich • Köln • München • Arbeitsrecht, Lebensversicherung, Widerruf hat 3,81 von 5 Sternen 204 Bewertungen auf ProvenExpert.com

© Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH   |   Impressum    Datenschutz    Karriere
[borlabs-cookie type=“btn-cookie-preference“ title=“Datenschutzeinstellungen anpassen“ element=“link“/]

Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Kanzlei Jülich • Köln • München • Arbeitsrecht, Lebensversicherung, Widerruf hat 3,81 von 5 Sternen 204 Bewertungen auf ProvenExpert.com