Bild: Syda Productions/ shutterstock.com
Wer würde sich nicht freuen, wenn man am Ende des Monats plötzlich deutlich mehr Lohn überwiesen bekommt, als es normalerweise üblich ist. Dürfen Arbeitnehmer das Geld behalten oder müssen sie es zurückzahlen? Was sagen die Gerichte? Wir klären auf!
In Nordrhein-Westfalen hat sich kurioses ereignet und ein Behördenfehler für Aufsehen gesorgt. Eine in Teilzeit arbeitende Lehrerin hatte über sechs Jahre hinweg noch den Lohn bekommen, der ihr eigentlich nur bei vorheriger Vollbeschäftigung zustand. Es ging um insgesamt 237.000 Euro. Aufgefallen war der Fehler zunächst nicht. Jetzt aber erstatte die Staatsanwaltschaft Anzeige wegen Betrugs. Die Lehrerin will davon aber nichts wissen. Schließlich verwalte ihr Mann die Finanzen, so dass sie den netten „Lohnüberschuss“ gar nicht bemerkt habe.
Laut der Staatsanwaltschaft hätte die Frau ihren Dienstherren hierauf aufmerksam machen müssen, was jedoch nicht geschah. Das zuständige Amtsgericht ist anderer Ansicht. Es war schließlich nicht der Fehler der Lehrerin, so dass die Betrugsvorwürfe nicht haltbar seien. Zurückzahlen muss die Frau das Geld dennoch.
Das Ausmaß des oben beschriebenen Falles ist wohl eher die Ausnahme. Häufiger aber kommt es schon mal vor, dass Summen um die 100 Euro auf dem falschen Konto landen. Der Verlust des Beamtenstatus muss zwar nicht befürchtet werden, doch muss der „zu hohe“ Lohn zurückgezahlt werden. Das gilt jedenfalls dann, wenn es sich um einen irrtümlichen Fehler in der Buchhaltung handelt. Gegebenenfalls kann die Rückzahlung durch gerichtlichen Beschluss gefordert werden.
Behält der Arbeitnehmer das Geld hingegen und fällt das später auf, droht im schlimmsten Fall sogar die Kündigung. Sollten die Beträge wie im obigen Fall immens sein, muss nicht alles auf einmal erstattet werden. Vielmehr kann das in Ratenzahlungen oder mit Kürzungen des nächsten Gehalts erfolgen. Meldet sich der Arbeitgeber nach Kenntniserlangung drei Jahre nicht, verjähren seine Ansprüche. Dann hat der Arbeitgeber Glück gehabt. Verlassen sollte man sich hierauf aber nicht.
Grundsätzlich gibt es hiervon keine Ausnahmen. In gewissen Fällen kommt aber die Schaffung eines Vertrauenstatbestands durch den Arbeitgeber in Frage- etwa dann, wenn vorher über eine Lohnerhöhung verhandelt wurde und Mitarbeiter nach Erhalt des Lohnes darauf vertrauen können.
Grundsätzlich sollten solche Probleme zunächst auf kommunikativer Ebene gelöst werden. Eine ehrliche Auseinandersetzung ist dabei die beste Lösung. Kommt es aber zu Streitigkeiten, ist der Gang zum Anwalt oft unerlässlich. Sollten Sie also Fragen rund um das Thema haben, erreichen Sie uns telefonisch unter 02461/8081 oder dem unten beigefügten Formular.
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