Laut neustem Landgerichts-Urteil dürfen Banken für die Verwahrung von Einlagen auf Girokonten kein Entgelt gesondert berechnen. Das Gericht entsprach damit der Rechtsauffassung des Landgerichts Berlin, welches zuvor ebenfalls Negativzinsen in Form von Verwahrentgelten für Giro- und Tagesgeldkonten als rechtswidrig erklärt hatte. Worum es vor dem Landgericht ging und was das Urteil konkret bedeutet erfahren Sie im Folgenden!
Die beklagte Volksbank hatte im Jahre 2020 für Neukunden ein Verwahrentgelt eingeführt. Dies bedeutete konkret, dass die Bank für Einlagen über 10.000 Euro fortan 0,5 Prozent Zinsen verlangte. Die Verbraucherzentrale klagte gegen diese Negativzins-Klausel.
Das Gericht entschied, ähnlich wie das LG-Berlin zuvor, dass es Kreditinstituten nicht gestattet ist, zusätzlich zu Kontoführungsgebühren, Verwahrentgelte zu erheben. Es sieht in den Klauseln eine Unvereinbarkeit mit den gesetzlichen Regelungen zum Girovertrag. Nach Auffassung des Gerichts, ist es gerade das Ziel des Girovertrags, die Geldverwahrung sicherzustellen. Hierfür fällt laut den Richtern, gerade die Kontoführungsgebühr an.
Das Urteil könnte gravierende Folgen für Banken sowie Verbraucher haben. Viele Kunden sind inzwischen von den Negativzinsen betroffen.
Die rechtswidrig erhobenen Entgelte können und müssen erstattet werden. Hierzu ist die beklagte Sparkasse verpflichtet, die Namen und Anschriften der betroffenen Personen zu übermitteln. Das Gericht hatte es aus formalen Gründen abgelehnt, die Bank innerhalb des gleichen Verfahrens zur Erstattung der Beiträge zu verurteilen. Der Erstattungsanspruch besteht jedoch!
Eine andere Sparkasse hatte während des gegen sie laufenden Verfahrens, die in Betracht kommenden Klauseln geändert, sodass in diesem Verfahren nur ein Teilerfolg aus Verbraucherperspektive erzielt werden konnte.
Dennoch werden die Urteile wohl kein Einzelfall bleiben. Für den gesamten Bankensektor könnten Nachzahlungen im einstelligen Milliarden-Bereich die Folge sein.
Es ist zuraten, einer Belastung durch Negativzinsen in Form von Verwahrentgelten zunächst vorsorglich zu widersprechen. Gestritten wird noch über die Frage, für wie viel Jahre die Banken Gebühren erstatten müssen und wem. Sind auch Sie von dem Verwahrentgelt betroffen und benötigen eine rechtliche Einschätzung, wenden Sie sich gerne an uns!
Auch für weitere Fragen wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Wir beraten Sie gerne! Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder Sie schreiben uns eine E-mail an Office@mingers.law.
Hinweis: Bei Klick auf den Play-Button werden Daten zu YouTube übertragen. Weitere Hinweise hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.