Bild: everything possible/shutterstock.com
Im Kampf gegen VW geht es nun Schlag auf Schlag. Nachdem sich bereits das Landgericht Köln unserer Rechtsauffassung im VW-Skandal angeschlossen hatte, können wir als Kanzlei weitere Siege vor Gericht verbuchen. So entschied erst kürzlich das Landgericht Osnabrück, dass VW einen saftigen Schadensersatz an unseren Mandanten zahlen und ein Auto mit Schummelmotor EA 189 zurücknehmen muss. Die Rechtsprechung ist also endlich auf unserer Seite und lässt Geschädigte im Abgasskandal auf ein versöhnliches Ende hoffen.
Auch das Landgericht Osnabrück sieht die Voraussetzungen für einen Rücktritt als gegeben an. Der Mandant erhält also unter Berücksichtigung einer Nutzungsentschädigung, die sich nach dem Kilometerstand zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung richtet, den vollen Kaufpreis erstattet. Dem stehe nach Ansicht des Gerichts auch nicht entgegen, dass VW als Herstellerin des Fahrzeugs kostenlose Software-Updates anbiete. Es sei vielmehr so, dass die Form der Nachbesserung unserem Mandanten nicht zuzumuten sei. Der Vertrauensverlust durch die jahrelangen Täuschungen sei einfach zu stark. Bei der Beurteilung geht das Gericht zu Recht davon aus, dass eine arglistige Täuschung im technischen Sinne nicht erforderlich sei. Ausreichend und alleine entscheidend ist vielmehr die bewusste Irreführung des Rücktrittsberechtigten durch die in der Sphäre des Vertragspartners vorsätzlich geschaffenen Umstände. Erschwerend kommt hinzu, dass der Verkäufer (Händler) die Qualität ebendieser Software nicht überprüfen kann.
Die aktuellen Ereignisse rund um den Abgasskandal belasten die Autoindustrie und vor allem VW mit seinen zahlreichen laufenden Verfahren stark. Es könne nach Ansicht des Gerichts nicht von der Hand gewiesen werden, dass der Vorstand beim Wolfsburger Automobilhersteller früh von den Manipulationen gewusst haben muss und nach den Softwareupdates auch mit erhöhtem Spritverbrauch und entsprechender Leistungsminderung gerechnet werden müsse. Diese Ansicht vertreten wir in unserer Kanzlei seit Bekanntwerden der Vorwürfe. Entsprechende Erfolge vor Gericht haben wir uns also lange erkämpft.
Die jüngsten Urteile machen vor allem deutlich, dass VW mit der bis dato betriebenen Mauertaktik keinen Anklang mehr findet. Im Rahmen der sekundären Darlegungslast muss sie nämlich erläutern, wie es zu einem Einbau der Software ohne Kenntnis des Vorstands gekommen ist. Dazu will VW sich aber nicht äußern. Das billige Argument, dass man vor Abschluss etwaiger Ermittlungen keine Spekulationen anstellen wolle, zieht nicht mehr. Es ist Zeit zu handeln. Doch VW will sich offenbar nicht weiter belasten und die Sache – wie schon von Beginn an – aussitzen. Dann muss der größte deutsche Autobauer aber auch mit den Konsequenzen leben und entsprechende Urteile kassieren. Sollten Sie vom Abgasskandal betroffen sein, helfen unsere Experten Ihnen gerne weiter. Aufgrund der laufenden Verjährungsfristen ist aber Eile geboten.
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