Den teuren Kreditvertrag loswerden und von den niedrigeren Zinssätzen profitieren? Der Widerrufsjoker macht’s möglich! Wenn Sie dies in Erwägung ziehen, sollten Sie nicht mehr lange warten. Denn für Darlehensverträge zwischen 2002 und 2010 endet der Widerruf von Darlehen in wenigen Tagen.
Wenn Sie einen alten Kreditvertrag vor dem 10. Juni 2010 abgeschlossen haben, können Sie diesen nur noch bis zum 21. Juni 2016 widerrufen. Hierfür muss die Voraussetzung erfüllt sein, dass der Vertrag zwischen November 2002 und Juni 2010 abgeschlossen wurde und eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet wurde.
Dann können Sie das Darlehen rückabwickeln lassen und somit die derzeit geringen Zinsen nutzen. Anders als bei einer Kündigung ist bei ei einem Widerruf vom Darlehen ist in der Regel keine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Der Widerruf ist jedoch nicht ganz einfach.
Als erster Schritt muss geprüft werden, ob eine fehlerhafte Belehrung vorliegt und dadurch der Widerruf vom Darlehen grundsätzlich möglich ist. Dies sollte stets mit professioneller Unterstützung durch einen Anwalt erfolgen. Desweiteren sollte eine Anschlussfinanzierung gewährleistet sein, bevor man den Darlehensvertrag widerruft. Andernfalls ist die Finanzierung von der Immobilie gefährdet..
Wer sein Darlehen jetzt noch widerrufen möchte und dadurch viel Zinsen sparen will, muss den Widerruf zeitnah absenden. Der Widerruf sollte aller spätestens zwei Werktage vor dem 21. Juni versendet werden. Nur so können Sie sicher sein, dass die Widerrufserklärung bis zum 21. Juni 2016 bei Ihrer Bank eingeht.
Wenn Sie allerdings Ihr Darlehen erst nach dem 10. Juni 2010 aufgenommen haben, können Sie auch weiterhin nach dem 21. Juni 2016 vom Widerrufsjoker profitieren.
Um sicher zu beantworten, ob der Widerruf von Ihrem Kreditvertrag möglich ist, empfehlen wir stets die Unterstützung durch einen erfahrenen Anwalt. Wir bieten unseren Kunden eine kostenlose Erstberatung durch einen Anwalt an. Hierzu können Sie uns telefonisch unter 02461/8081 oder über unser Kontaktformular erreichen. Nähere Informationen finden Sie in unserem Rechtsgebiet „Widerruf von Darlehen“.
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