Bild: 360b / Shutterstock.com
Die SPD-Bundestagsabgeordnete Petra Hinz steht ungewollt im Rampenlicht der Medienlandschaft. Sie soll ihren Lebenslauf gefälscht haben. Aufgefallen war das bis dato aber niemanden. Weder das Abitur noch das Jurastudium hat sie wirklich abgelegt. Unter dem Druck der Öffentlichkeit sowie der eigenen Partei (SPD) hat sie ihr Mandat jetzt niedergelegt. Doch drohen noch weitere rechtliche Folgen?
Zunächst einmal ist die einschlägige Situation von einer solchen zu unterscheiden, die sich im Rahmen eines normalen Arbeitsverhältnisses ergäbe. Hier wäre die Fälschung eines Zeugnisses, was ohne Frage dem Arbeitgeber im Laufe des Bewerbungsprozesses vorgelegt werden müsste, eine Urkundenfälschung nach § 267 StGB. Die Konsequenz wäre wohl eine außerordentliche fristlose Kündigung.
Im konkreten Fall aber hat die Bundestagsabgeordnete Hinz bezüglich ihrer Biografie gelogen – wohlwissend, dass Abitur und Jurastudium die Chancen eines Einzugs in das Parlament deutlich erhöhen. Das ist aus gesellschaftlicher Sicht mit Sicherheit kein minder schweres Vergehen. Dass es überhaupt so weit kommen konnte, liegt unter anderem an der mangelnden Prüfung durch den Bundestag selbst. Zum Anfang einer Wahlperiode muss lediglich ein Anzeigenformular über vorherige Tätigkeiten ausgefüllt werden. Nachweise sind dabei nicht zu erbringen.
Rechtlich gesehen hätte Petra Hinz ihr Mandat wohl sogar weiterführen dürfen. Selbst bei einem Ausschluss ihrer Partei oder der entsprechenden Fraktion ist sie nach Art. 38 GG (Grundgesetz) weisungsunabhängig und nur ihrem Gewissen unterworfen. Mit der Niederlegung hat sich die Frage aber ohnehin erübrigt. Das kann man in Bezug auf ihre Altersbezüge nicht behaupten. Hier hat Hinz auch durch ihren jahrelangen Fehltritt etwaige Ansprüche nicht verloren. Das Abgeordnetengesetz sieht in solchen Fällen (leider) keine Konsequenzen vor.
Wie oben beschrieben, wird es von Seiten der Bundestagsverwaltung keine Konsequenzen rechtlicher Natur geben. Dagegen könnte das bei der Staatsanwaltschaft in Essen anders aussehen. Hier sind bereits zwei Anzeigen gegen Hinz eingegangen. Es müsse jetzt geprüft werden, ob ein Anfangsverdacht wegen eines Täuschungsdelikts gegeben sei, so die zuständige Oberstaatsanwältin. Vereinfacht gesagt, geht es um den Vorwurf der Vortäuschung falscher Tatsachen, um bessere Chancen beim Wahlkampf zu haben.
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