Bild: Sergey Nivens / shutterstock.com
Man liegt krank im Bett und kann nicht arbeiten, da flattert einem plötzlich die Kündigung der Arbeitsstelle ins Haus. Darf der Arbeitgeber mir während einer Krankschreibung kündigen? Und darf er diese als Grund für die Kündigung anführen?
Doch leider ist genau das erlaubt. Entgegen weit verbreiteter Meinung besteht während einer Krankschreibung kein Kündigungsschutz.
Solange sich der Arbeitgeber an alle nötigen Fristen und Formalia einer Kündigung hält, darf diese auch während einer Erkrankung erfolgen.
Dies ist auch zum Schutz für den Arbeitgeber, denn würde ein Mitarbeiter um seine Arbeit fürchten, würde sich dieser einfach krankschreiben lassen, um der Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus dem Weg zu gehen.
Einen Kündigungsschutz während einer Krankheit gab es lediglich früher in der DDR.
Eine Kündigung aufgrund von einer Krankheit wäre eine personenbedingte Kündigung und ist deshalb nicht so leicht, wie vielleicht angenommen. Daher müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.
1. Auf langfristige Sicht muss eine schlechte Prognose bestehen, die besagt, dass der Arbeitgeber auch zukünftig auf die Dienste seines Mitarbeiter verzichten müsste.
2. Die Belastung durch die Lohnfortzahlung in dem Umfang ist für den Arbeitgeber zu hoch oder aber durch die fehlende Arbeitskraft ist der Ablauf des Betriebes nachweislich immens gestört.
Es muss daher abgewägt werden, inwieweit die Interessen der beiden beteiligten Parteien voneinander abweichen. Kommt dabei heraus, dass eine Weiterbeschäftigung für den Arbeitgeber nicht mehr zumutbar ist, darf dieser das Arbeitsverhältnis beenden.
Eine Abmahnung muss es vor einer personenbedingten Kündigung nicht gegeben haben.
Ihr Arbeitgeber hat Ihnen aufgrund einer Krankheitsdiagnose gekündigt und Sie wissen nun nicht, ob dies rechtens ist?
Wir von der Kanzlei Mingers und Kreuzer beraten Sie gerne. Für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung kontaktieren Sie uns gerne unter 02461-8081 oder über unser Kontaktformular.
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