Seit dem 01. November 2002 haben Kreditinstitute die Verpflichtung Sie als Darlehensnehmer bei Vertragsabschluss eines Darlehensvertrags umfassend über Ihr Widerrufsrecht zu informieren. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) in vielen Fällen entschieden hat, haben viele Widerrufsbelehrungen nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprochen und können demnach auch Jahre Später vom Darlehensnehmer widerrufen werden. Insbesondere bei dem Deutlichkeitsgebot gab es häufig Abweichungen. Normalerweise fällt bei einem Widerruf eine Vorfälligkeitsentschädigung an. Im Falle eines Widerrufs aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung jedoch nicht. Das bedeutet für Sie als Darlehensnehmer, dass Sie Ihren teuren Kreditvertrag zu aktuell historisch günstigen Konditionen umschulden lassen können.
Desweiteren hat der BGH im September diesen Jahres eine günstigere Berechnungsgrundlage für die Rückzahlung der restlichen Zinsen beschlossen. Somit lassen sich je nach Darlehenshöhe tausende Euro Zinsen einsparen.
Widerruf voraussichtlich nur noch bis zum 21. Juni 2016 möglich
Den „Widerrufsjoker“ sollten Sie zeitnah nutzen, denn der Bundestag sieht eine Gesetzesänderung bereits zum 21. Juni 2016 vor. Danach verringert sich die Wahrscheinlichkeit, Ihr teures Immobiliendarlehen zu widerrufen. Sie sollten als Darlehensnehmer also nicht zu lange zögern, denn die Umsetzung des Gesetzes ist ziemlich wahrscheinlich.
Widerrufsbelehrungen der Kreissparkasse Düren wahrscheinlich fehlerhaft
Auch Belehrungen aus dem Zeitraum von 2002 bis 2010 der Sparkasse Düren sind möglicherweise fehlerhaft und somit widerrufbar. In Widerrufsbelehrungen der Sparkasse lassen sich beispielsweise Unklarheiten bezüglich des Beginns der Frist finden. Finden Sie in Ihrer Belehrung z.B. den Satz „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“, ist Ihre Aussicht auf Erfolg sehr hoch. Denn das Wort „frühestens“ lässt vermuten, dass noch weitere Voraussetzungen für den Beginn der Frist erfüllt werden müssen. Weitere Voraussetzungen werden jedoch nicht genannt. Somit ist für den Darlehensnehmer nicht erkennbar, wann seine Widerrufsfrist nun beginnt.
In einigen Belehrungsformularen findet sich außerdem ein Absatz zu „finanzierten Geschäften“, die aber bei Darlehensverträgen eher die Ausnahme darstellen. Da in der Regel nicht von einem juristisch vorgebildeten Kunden auszugehen ist, dürfte der Absatz nur Verwirrung stiften und die Widerrufsbelehrung dadurch ungültig sein.
Sie sind Darlehensnehmer bei der Sparkasse oder einem anderen Kreditinstitut und möchten von der günstigen Zinslage profitieren? Wir prüfen Ihre Vertragsunterlagen kostenlos auf eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung und bieten Ihnen daraufhin ein kostenfreies Erstgespräch an. Nutzen Sie hierzu unser Kontaktformular oder rufen Sie uns unter 02464/8081 an.
Lesen Sie weitere Artikel wie z.B. Widerruf von Kreditverträgen: Urteil schützt Kunden vor irreführenden Aussagen oder informieren Sie sich in unserem Rechtsgebiet „Widerruf von Darlehen“.
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