Bild: villorejo / shutterstock.com
In Folge der Rückrufaktion von VW flattern bei Haltern von Schummel-Dieseln Schreiben vom Kraftfahrtbundesamt ein. Ihr Inhalt: Die drohende Stilllegung des betreffenden Fahrzeugs, sofern dem Rückruf nicht nachgekommen bzw. das Software-Update nicht aufgespielt wird.
Schon ab August droht vielen VW-Haltern laut Schreiben die Stilllegung und bezahlen müssen Besitzer auch noch selber.
Halter und Besitzer von Fahrzeugen des Abgas-Sünders VW und dessen Konzerntöchter Audi, Skoda und Seat erhalten derzeit unschöne Post. Das Kraftfahrtbundesamt droht mit dem Verlust der Zulassung, wenn das Software-Update im Zuge der VW Rückrufaktion nicht schnellstmöglich nachgeholt wird. Verweigern Sie das Update und damit die Nachbesserung wird Ihre Akte an die zuständige Straßenverkehrsbehörde abgegeben. Diese sind dazu bemächtigt Ihr Fahrzeug letztlich stillzulegen. — Erneut wird damit der Abgasskandal auf dem Rücken der betroffenen Kunden ausgetragen, da die Kosten für die Stilllegung zu ihren Lasten geht.
Ab 28.08.2017 droht Haltern und Besitzern von VW Fahrzeugen nun die Übermittlung ihrer Akte an die zuständige Straßenverkehrsbehörde. Gemäß § 5 Abs. 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (die sog. Beschränkung und Untersagung des Betriebs von Fahrzeugen) kann aufgrund von Mängeln am Fahrzeug der Betrieb untersagt werden. — Gebührenpflichtig ist die Stilllegung zudem für Fahrzeughalter auch noch. VW und das Kraftfahrtbundesamt raten daher zur zeitnahen Teilnahme an der Rückrufaktion.
Die Frist ab 28.08.2017 gilt zunächst für das Fahrzeugmodell Amarok, da hier die ersten Rückrufanordnungen ergingen. Folgend erhalten jetzt auch Halter und Besitzer von betroffenen Audi-, Seat- und Skoda-Modellen. Aufgrund der späteren Zustellung der Rückrufanordnungen liegt die Frist zur Teilnahme entsprechend weiter in der Zukunft.
Aber, dies hat auch sein Gutes:
Da aufgrund technischer Mängel die Stilllegung der Fahrzeuge droht, ist nun klar, dass die Schummelsoftware einen Mangel am Fahrzeug darstellt, was den betroffenen Fahrzeughaltern, die sich deswegen gerade um Ansprüche mit dem VW Konzern, sei es gerichtlich oder außergerichtlich, auseinandersetzen, Recht gibt. — Es stützt die Argumentation, dass ein solches Fahrzeug schlicht und ergreifend einen Mangel hat.
Keine Panik bei der drohenden Stilllegung: Einerseits kann man das Update noch aufspielen lassen, auch ohne seine Ansprüche gegen den VW Konzern zu gefährden, um mit dem Aufspielen der Stilllegung entgehen. Dabei muss man allerdings in Kauf nehmen, dass es nach Vornahme des Updates zu gravierenden Problemen wie dem erhöhten Spritverbrauch bis hin zu Motorschäden kommen kann.
Andererseits kann man sich auch mit einem Eil- und Hauptsacheverfahren gegen die Stilllegung gegenüber dem Straßenverkehrsamt wehren. Einstweilig bis zur Entscheidung in der Hauptsache (dem eigentlichen Klageverfahren) kann gegen die behördliche Verfügung vorgegangen werden. Basis dafür bildet die Verwaltungsgerichtsordnung.
Das nunmehrige Vorgehen des Kraftfahrtbundesamtes sollte allerdings allen Haltern zu denken geben.
Lassen Sie etwaige Ansprüche gegenüber VW oder Tochterkonzerne dringend von unseren Experten prüfen. Wir vertreten bundesweit eine große Vielzahl von Mandanten, die gegen die Abgasschummelei vorgehen. Gerade im Hinblick auf das seit Jahren betriebene, illegale Kartell zwischen den Big Five der Autobauer (VW, BMW, Audi, Daimler und Porsche) ist jetzt Ihre Chance die aktuellen Ereignisse für sich zu nutzen. — Wir helfen Ihnen gerne dabei. Die Verjährungsfrist endet bald. Kontaktieren Sie uns daher zeitnah, wir freuen uns auf Sie.
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