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Kopftuch-Verbot für Beamte im Dienst: Urteil zugunsten muslimischer Beamtin

13.07.2016

Bild: Kdonmuang / shutterstock.com
Nicht das erste Mal wird einer angehenden Beamtin gesagt, sie müsse ihr Kopftuch ablegen, wenn sie Aufgaben in ihrem Beruf nachgehe. Legt eine muslimische Beamtin dieses Symbol ihrer Religion nicht ab, darf sie ihren Beruf nicht ausüben. Deshalb sind sowohl eine angehende Lehrerin sowie eine angehende Juristin gegen die Untersagung des Tragens eines Kopftuchs im Dienst vorgegangen und haben gewonnen!

Wie wird das Verbot ein Kopftuch im Beamtendienst zu tragen, begründet?

Es wird gesagt, dass jeder Beamte eine neutrale Weltanschauung demonstrieren solle. Wenn eine muslimische Beamtin im Dienst ihren Glauben durch das Tragen eines Kopftuchs ausübt, würde das wohl diesem Grundsatz widersprechen.
Diese Regelung wurde jedoch z.B. von dem Gericht in Augsburg aufgehoben, weil sie die Glaubens- und Gewissensfreiheit der Beamtinnen einschränkt, da es gegen den muslimischen Glauben verstoßen würde, das Kopftuch auch nur für einen gewissen Zeitraum abzulegen. Muslimische Frauen dürfen also während ihrem Beamtendienst ein Kopftuch tragen

Können jetzt alle muslimischen Beamtinnen aufatmen?

Noch lange nicht! In anderen Bundesländern ist es weiterhin verboten ein Kopftuch oder andere Symbole, die eine nicht neutrale Weltanschauung demonstrieren, zu tragen. Wenn muslimische Referendare im Gericht z.B. Zeugen vernehmen wollen, müssen sie das Kopftuch abnehmen.
Es wird erst eine einheitliche Regelung für das Tragen von Kopftüchern im Beamtendienst geben, wenn es ein amtlich anerkanntes Urteil gibt, ob es Beamtinnen von nun an gestattet ist ein Kopftuch im Dienst zu tragen oder nicht.

Fazit!

Solange keine gesetzliche Regelung zum Thema „Kopftuch im Beamtendienst“ gibt, könnten immer mehr selbstbewussten Muslima ihr Recht einklagen, ihren Glauben auch im Beamtendienst ausüben zu dürfen.
 
Wenn Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben und was sie tun können, um sich gegen ein solches Verbot zu wehren, beraten wir, die Kanzlei Mingers & Kreuzer,  Sie gerne. Rufen sie uns unter der Nummer 02461/ 80 81 an.
Mehr Aktuelles finden Sie auch auf unserem Youtube-Kanal: Kanzlei Mingers & Kreuzer.

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