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Kommerziell Ferienwohnungen anbieten: Zweckentfremdungsverbot!

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Bild: ArthurStock / Shutterstock.com
Statt eines teuren Hotels greifen viele Touristen in Großstädten und beliebten Ferienorten gerne auf das Angebot von Ferienwohnungen zurück. Deren Lage meist in den Sahnestücken der Metropolen liegen. Doch Berlin verbietet nun das kommerzielle Anbieten von Ferienwohnungen und gewinnt gegen Vermieter vor Gericht.
Seit Mai 2016 ist es Vermietern verboten Wohnungen zweckzuentfremden und kommerziell anzubieten, als Ersatz zu ungünstig gelegenen Hotels bspw. Viele Vermieter tun dies trotz Auflage hoher Bußgelder in der Hauptstadt. In einem Zusammenschluss von mehreren Vermietern von Ferienwohnungen und unter Rückendeckung von Wimdu, einem Portal zur Vermittlung von Ferienwohnungen, zog einer nun gegen das Zweckentfremdungsverbot vor Gericht!

Ferienwohnungen am Pranger: Der Prozess Vermieter gegen die Hauptstadt

Deutschlandweit bislang einmalig hat ein Prozess wie der vorliegende wohl weitreichende Folgen für die Ferienwohnungsvermietung. Denn nicht nur Berlin wehrt sich gegen kommerziell angebotene Wohnungen, sondern auch andere beliebte Städteziele wie München, Hamburg oder Köln wollen ein Zweckentfremdungsverbot!
Der Vorwurf nach Scheitern in erster Instanz: Vermieter fühlten sich in ihrer Berufsfreiheit eingeschränkt! Eine Zurückweisung war hier absehbar. Grundsätzlich aber geht es den Vermietern darum, gegen das Zweckentfremdungsverbotsgesetz in Berlin vorzugehen. Dabei geht es um vor allem um ein Verbot von sog. spekulativem Leerstand einer Wohnung oder u.a. die Nutzung einer leeren Wohnung als Ferienwohnung.
Eine dauerhafte Untervermietung an Touristen einer nicht selbst-bewohnten Wohnung ist dabei untersagt!

Das Problem: Ferienwohnungen vs. Wohnungsnotstand

Das Zweckentfremdungsverbotsgesetz ist vor allem dazu eingeführt worden die eh schon minimalen Wohnungskapazitäten nicht noch an den Tourismus zu verlieren. Bezahlbarer Wohnraum muss für Bewohner zur Verfügung stehen und nicht zweckentfremdet an Touristen vergeben werden.
Durch Portale wie airbnb oder Wimdu, die zur Vermittlung von Touristen und Ferienwohnungsvermietern ihre Dienste anbieten, sieht u.a. die Stadt Berlin nötigen Wohnraum für zehntausende Menschen gefährdet. Hostels und Hotels bieten genügend Platz für Touristen — Vermittlungsportale sehen das allerdings anders und nennen gar Urlaubsabsagen und Stornierungen, wenn sie Touristen Hotelzimmer buchen müssten statt der begehrten Ferienwohnungen.
Die Vermieter der Ferienwohnungen halten gegen das Zweckentfremdungsverbot vor allem ihr Eigentumsrecht. Für viele Erwerbsgrundlage, für Berlin und den Gesetzgeber aber ein Dorn im Auge. Grundrechtsverletzung hört man nicht selten seitens der benachteiligten Vermieter.
Trotzdem müssen Vermieter nun mit saftigen Bußgeldern rechnen: bis zu 100.000 €, abhängig von den gewerblichen Einnahmen der Ferienwohnung. Bislang haben die Kontrollen aber die Nachsicht, das soll sich aber bis Sommer 2016 ändern und es Nachbarn ermöglichen gewerbliche Untervermietung anzuschwärzen!
 
Mietrechtsfragen gibt es unzählige – wir helfen bei der Beratung und stehen Ihnen auch im gerichtlichen Ernstfall zur Seite! Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und erhalten Sie Ihre kostenlose, telefonische Ersteinschätzung.
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