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Weitere Neuerungen im September: Darauf müssen Sie sich jetzt einstellen!
06.09.2022
8.9.22
BGH-Urteil – Bewertungsportal muss Posts von Gästen prüfen!
08.09.2022

Koalitionsbeschluss – Was sieht das dritte Entlastungspaket vor?

06.09.2022
6.9.22

Die Ampel-Koalition hat ein drittes Entlastungspaket mit einem Volumen von mehr als 65 Milliarden Euro beschlossen. SPD, Grüne und FDP erwarten in der nächsten Monaten starke Erhöhungen der Preise für Gas und Strom.
Erhöhung des Kindergeldes und Kinderzuschlags, Strompreisbremse, Einmalzahlungen und weitere Entlastungen: Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Maßnahmen!

Strompreisbremse, Bürgergeld und Einmalzahlungen – Was plant die Ampel?

Die Ampel-Koaltion will eine Strompreisbremse für den Basisverbrauch einführen. Dabei sollen Privathaushalte die Strommenge zu einem vergünstigten Preis erhalten. Dasselbe soll für kleine und mittelständische Unternehmen mit Versorgertarif gelten.
Sie plant, Studenten und Fachschüler mit einer Einmalzahlung von 200 € zu entlasten. Darüber hinaus sollen Rentner zum 1. Dezember 2022 eine Energiepauschale in Höhe von 300 € von der Rentenversicherung erhalten.

Das Arbeitslosengeld II und Sozialgeld werden zum 1. Januar 2023 durch das sogenannte Bürgergeld abgelöst. Die Empfänger sollen ab dem Jahreswechsel einen erhöhten Betrag von rund 500 € im Monat bekommen.

Umsatzsteuer, Renten- und Sozialversicherungsbeiträge etc. – Das wurde im steuerlichen Bereich beschlossen!

Die Umsatzsteuer wird, als Ausgleich für die Gasumlage, auf den gesamten Gasverbrauch bis Ende März 2024 von 19 % auf 7 % gesenkt. Zudem wird die Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf 7 % verlängert.
Laut Koalitionsbeschluss soll die inflationsgetriebene kalte Progression bei der Steuer durch eine Änderung des Tarifverlaufs abgebaut werden. Die Werte sollen im Herbst entsprechend angepasst werden.

Es ist eine Entlastung bei Sozialversicherungsbeiträge geplant: Ab dem 1. Januar 2023 wird die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich – also für Midi-Jobs – auf 2000 € im Monat angehoben.
Wer Steuern zahlt, der soll seine Rentenbeiträge ab dem kommenden Jahr als Sonderausgabe voll absetzen können. Das sind zwei Jahre früher als ursprünglich geplant. In Zukunft werden Renten damit erst in der Auszahlungsphase im Alter besteuert.

Home-Office-Pauschale, Kurzarbeitergeld und Unternehmenshilfen – Was ändert sich für die Arbeitswelt?

Die Home-Office-Pauschale wurde bereits bis Ende 2022 verlängert: Nun wird sie entfristet. Pro Homeoffice-Tag ist ein Werbungskostenabzug bei der Einkommenssteuer von 5 € bis maximal 600 € jährlich möglich.
Außerdem werden die Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld nach dem 30. September 2022 weiter verlängert.

Darüber hinaus sollen Unternehmen und Betriebe mit einem neuen Programm unterstützt werden. Insbesondere soll der Spitzenausgleich bei Strom- und Energiesteuern um ein weiteres Jahr verlängert werden. Auch bestehende Unternehmenshilfen werden unter anderem mit zinsgünstigen Krediten und erweiterten Bürgschaften bis Ende des Jahres verlängert.

Kindergelderhöhung und Wohngeld – Diese Entlastungen richten sich an Mieter und Familien!

Gute Nachrichten für Familien: das Kindergeld wird zum 1. Januar 2023 für das erste und zweite Kind um 18 € angehoben. Zeitgleich soll der Kinderzuschlag auf 250 € monatlich erhöht werden.
Mieter sollen durch gesetzliche Regelungen des sozialen Mietrechts vor einer Überforderung durch steigende Nebenkostenvorauszahlungen geschützt werden. Dabei sollen Strom- und Gassperren vermieden werden.

Die Wohngeldreform sieht einige neue Maßnahmen vor. Zum einen wird der Kreis der Berechtigten auf zwei Millionen Bürger erweitert. Zum anderen wird von September bis Dezember 2022 ein weiterer Heizkostenzuschuss einmalig an Bezieher ausgezahlt. Einem 1-Personen-Haushalt werden 415 €, einem 2-Personen-Haushalt 540 € ausgezahlt – für jede weitere Person gibt es zusätzliche 100 €.
Außerdem soll das Wohngeld eine dauerhafte Klimakomponente und Heizkomponente erhalten.

Wir sind für Sie da!

Für weitere Fragen steht Ihnen die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zur Seite. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder Sie schreiben uns eine E-mail an Office@mingers.law.

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