Bild: U.J. Alexander/ shutterstock.com
Die Bundesregierung hat am Mittwoch letzter Woche ein Verbot für Ölheizungen bis zum Jahr 2026 festgelegt. Um merklich einen Schritt Richtung Klimaschutz zu machen, schreibt nun das Gebäudeenergiegesetz ein Einbau-Verbot von neuen Ölheizungen vor. Womit müssen Eigentümer und Mieter rechnen?
Gas- oder Ölheizkessel, die 1991 oder später eingebaut wurden, dürfen bereits jetzt nur höchstens 30 Jahre lang in Betrieb sein. Neue Ölheizungen werden von 2026 an komplett verboten. Nur Haushalte in Gebieten, in denen es weder einen Gas-Anschluss gibt, noch sich Wärmepumpen wirtschaftlich einsetzen lassen, sind von der Regelung ausgenommen.
Die Bundesregierung will auf diese Weise ihre Klimaziele erreichen und bis zum Jahr 2030 den Kohlendioxidausstoß im Vergleich zu 1990 um 55 % zu senken.
Derzeit werden laut Statisches Bundesamt noch knapp 25 % der deutschen Haushalte mit Öl beheizt. Durch moderne Heiztechnologien könnten Statistiken des BDEW (Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft) zufolge jährlich bis zu 30 Millionen Tonnen CO2 einspart werden.
Hausbesitzer, die ihre alten Ölheizungen durch emissionsarme Modelle ersetzen, bekommen Fördergeld – bis zu 40 % der Kosten werden erstattet. Die Investition in moderne Technologien sei von der Steuer absetzbar.
Der Nachteil für die Mieter: dem Vermieter steht es offen, nach einer Heizungsmodernisierung einen Teil der Kosten auf die Miete aufzuschlagen. Der Kostenaufschlag auf die Jahresmiete richtet sich nach Quadratmeterzahl.
Entscheidet sich der Vermieter also für eine besonders teure Variante, wie etwa der emissionsarmen Holzpelletheizung, kann es trotz Förderung durch den Bund zu einer erheblichen Mieterhöhung kommen. Aber langfristig gesehen führen dennoch geringere Brennstoff-Preise zur Senkung der Nebenkosten.
Den Berechnungen der Bundesregierung zufolge handelt es sich bei dieser Klimaschutzmaßnahme um einen großen Schritt in Richtung der Klimaziele, die sich Deutschland gesteckt hat.
Kritiker des Verbot, wie auch die DHU (Deutsche Umwelthilfe), halten das Gebäudeenergiegesetz für eine „klimapolitische Luftnummer“, der viele Gesetzeslücken enthält. Beispielsweise können auch nach 2026 weiterhin neue Ölheizungen in Kombination mit zusätzlicher Solarthermie eingebaut werden. Die Verbrennung von klimaschädlichem Heizöl können dadurch nicht verhindert werden.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Im folgenden aktuellen Video thematisiert Rechtsanwalt Markus Mingers die Mietminderung aufgrund ausgeschalteter Heizung.
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