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13.04.2018

Kfz-Versicherung – Wechseln Sie und sparen Sie Geld!

13.04.2018

Bild: Africa Studio / shuttrstock.com

Viele Autofahrer haben die Möglichkeit, ihre Kfz-Versicherung zu kündigen und viel Geld zu sparen. Der „Finanztest“ von Stiftung Warentest empfiehlt, dass man jetzt seine Versicherung mit anderen Policen vergleicht. Um wirklich zu sparen, müsste man die Kündigung jedoch bis November einreichen!

Kfz-Versicherung vergleichen:

Der „Finanztest“ überprüfte drei Kategorien der Versicherungen: Die Kfz-Haftpflicht, die Kfz-Haftpflicht mit Teilkasko und die Kfz-Haftpflicht mit Vollkaskoversicherung. Dabei wurde auch das Beitragsniveau für verschiedene Altersgruppen überprüft. Somit ist es dem „Finanztest“ möglich eine Aussage darüber zu treffen, welche Police für Kunden der Altersgruppe 20, 40 und 70 Jahren besser oder sogar besser als der Durchschnitt ist!

Es wird jedoch betont, dass man nur wegen einer Vergünstigung nicht auf wichtige Leistungen verzichten sollte!

Eine gute Haftpflichtversicherung sollte eine Deckung in Höhe von 100 Millionen Euro anbieten inklusive zwölf Millionen Euro Deckung pro geschädigter Person. Außerdem sollte eine sogenannte Mallorcapolice mit inbegriffen sein. Das heißt, dass sie eine Haftpflichtversicherung für Mietwagen im Ausland anbieten sollte. Bei der Teil- und Vollkasko sollten nicht nur die Schäden von Marderbissen selbst gedeckt werden, sondern auch mögliche Folgeschäden. Dabei sollte ein Limit von 2000 Euro nicht unterschritten werden. Die Deckung bei Wildunfällen auf Haarwild sollte bei der Teil- und Vollkasko gar nicht begrenzt sein. Hinzu kommt noch, dass eine Vollkaskoversicherung eine Neuwertentschädigung innerhalb der ersten zwölf Monate anbieten sollte.

Unterschied Haftpflicht-, Teil- und Vollkaskoversicherung:

Die Kfz-Haftpflicht zahlt bei Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges entstanden sind. Das ist beispielsweise dann, wenn Personen- oder Sachschäden auftreten, die nicht am eigenen Fahrzeug oder der eigenen Person auftreten. Dabei ist es irrelevant, wer den Unfall bzw. den Schaden verursacht hat. Es gilt die Gefährdungshaftung! Die Haftpflichtversicherung zahlt jedoch keine Schäden, die durch Wildunfälle, durch Diebstahl, Vandalismus, Selbstverschuldung oder Marderbisse entstanden sind!

Die Teilkaskoversicherung greift zusätzlich bei Bränden oder Explosionen, bei Diebstahl und Raub, bei Schäden durch Unwetter, wie Hagel, Sturm, Überschwemmungen oder einem Blitzschlag. Außerdem zahlt sie Schäden bei Glasbruch, bzw. Steinschlag und Schäden die durch Wildunfälle verursacht wurden. Die Teilkasko greift jedoch wiederum auch nicht bei Vandalismus oder Selbstverschuldung!

Eine Vollkaskoversicherung schließt die Teilkasko mit ein und greift zusätzlich bei entstandene Schaden durch Selbstverschuldung oder Vandalismus.

Dabei sollte man darauf achten, dass auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet wird. Ansonsten könnte die Haftung verweigert werden, wenn man ein Unfall verursacht wurde, wenn man beispielsweise aus Versehen eine rote Ampel überfahren hat.

Der Versicherungsschutz entfällt jedoch in allen Kategorien, wenn man das Fahrzeug unter den Einfluss von Drogen oder Alkohol genutzt hat!

Der Tipp vom „Finanztest“:

Die beste reine Kfz-Haftpflicht für die Altersgruppe von 40 und 70 Jahren ist der Tarif Klassik der Direct Line Versicherung.

Für die Altersgruppe der 20-jährigen empfiehlt sie die Versicherungen der Allsecure. Darunter fallen die Baden Badener, die Deutsche Allgemeine, die Huk24 und die Europa.

Die beste Teilkaskoversicherung für alle Altersgruppen bieten die Baden Badener und die DA Deutsche Allgemeine.

Für eine Vollkaskoversicherung wurden die Tarife Premium der Allsecure, die AutoPlus Protect der Sparkassen Direktversiherun und die Classic und Classik plus Kasko der Huk-Coburg Allgemeine und Huk24 als überdurchschnittlich gut eingestuft.

Um die Versicherung zu wechseln, muss man jedoch zuerst die alte Versicherung kündigen. Dabei muss das Kündigungsschreiben spätestens am 30. November beim Versicherer angekommen sein. Ist dies nicht der Fall, wird die Versicherung am Ende Dezember automatisch für das nächste Jahr verlängert.

In dem Schreiben sollte der Name und die Adresse des Versicherten enthalten sein, sowie die Vertragsnummer und das Kfz-Kennzeichen. Es reicht zudem, wenn man simpel sagt, dass der „Kfz-Versicherungsvertrag zum 31.Dezember 2018“ gekündigt werden soll.

Als Versicherter hat man jedoch ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Beitrag erhöht wurde. Man hat dann einen Monat Zeit dieses Kündigungsrecht in Anspruch zu nehmen! Dazu zählt aber keine Erhöhung, die in Folge einer Hochstufung entstanden ist, weil ein Unfall verursacht wurde! Die Erhöhung des Beitrags kann man an dem sogenannten Vergleichsbeitrag erkennen. Der Vergleichsbeitrag steht meist in der Rechnung des Anbieters.

Wenn Sie weitere Fragen zu diesem oder weitere Themen haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir, das Team der Kanzlei Mingers & Kreuzer, helfen Ihnen gerne weiter und bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung an! Telefonisch sind wir unter 02461 / 8081 erreichbar.

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