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Keine generelle Filesharing-Haftung

13.01.2014

Der Bundesgerichtshof hat am Mittwoch eine wichtige Entscheidung für alle Verbraucher im Bereich des Internets gefällt.
Er entschied dass bei der Überlassungs eines Internetanschlusses an volljährige Familienmitgleider keine generelle Haftung für die rechtswidrige Nutzung von Filesharingplattformen besteht.
Erst wenn für den Inhaber des Anschlusses konkrete Anhaltspunkte bestünden, dass der Internetanschluss zum rechtswidrigen Filesharing benutzt würde könne diser auch in Haftung genommen werden.
Ansonsten ginge dies nicht ohne weiteres, da berücksichtigt werden müsse, dass der Anschluss an Familienmitglieder aus familiärer Verbundenheit heraus gegeben werde bei der das volljährige Familienmitgleid weiterhin für sich selbst verantwortlich bleibt und nicht belehrt oder überwacht werden muss.
Abmahnungen bezüglich Handlungen im Internet beschäftigen in jüngster Zeit immer wieder unsere obersten Gerichtshöfe.
Deshalb ist es ratsam sich im Streitfall kompetenten rechtlichen Rat an seine Seite zu holen.
Weitere Informationen zu Abmahnungen o.ä. erhalten Sie hier.
 

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