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Die erste Liebe, falsche Freunde, Pubertät, Erwachsenwerden – das Leben eines Teenagers ist oft nicht einfach. Schule ist da nicht gerade erste Priorität. Dennoch ist es Pflicht – wer das vergisst, bekommt Ärger. Die Eltern übrigens auch. Welche Strafen Schulschwänzern drohen, erfahren Sie hier!
Schulschwänzer müssen nicht zwangsläufig aus einer „Null-Bock“-Einstellung heraus der Schule fernbleiben. Mögliche Gründe können auch uninteressanter Lernstoff, schlechte Lehrer oder Angst vor der Schule sein – beispielsweise weil man sich nicht mit seinen Mitschülern versteht, sich unwohl fühlt oder gar gemobbt wird.
Allerdings gilt in Deutschland für Kinder und Jugendliche eine gesetzliche Schulpflicht von neun Jahren. Bis zum 18. Lebensjahr unterliegen sie anschließend einer beruflichen Schulpflicht. Wie Schulschwänzer sanktioniert werden hängt vom Bundesland und der Länge der Schulverweigerung ab. Denn Schulrecht ist Sache der Länder.
Ein paar unentschuldigte Fehlstunden machen noch keinen Schulschwänzer aus. Allerdings machen sich diese nicht gut auf einem Zeugnis, da sie bei Bewerbungen um eine Lehrstelle oder Praktika keinen guten Eindruck hinterlassen.
Schwänzt ein Kind aber bereits mehrere Tage, leiten die Schulen ein bestimmtes Verfahren ein, um den Schulverweigerer wieder in den Unterricht zu bringen. In Nordrhein-Westfalen dürfen die Eltern in diesem Fall mit einem Anruf der Schule rechnen, in welchem man sich zunächst nach dem Kind erkundigt. Somit sind die Erziehungsberechtigten gegebenenfalls über sein Fehlen informiert.
Sollte es Probleme geben, überlegen Lehrer, Eltern und Sozialarbeiter oder Psychologen der Schule gemeinsam, wie sie den Schulverweigerer zur Teilnahme am Unterricht bringen und bestmöglich unterstützen können. Wenn pädagogische Gespräche und Maßnahmen wie Nachsitzen nicht helfen, kann die Schule auf mehrere Ordnungsmittel zurückgreifen. Beispielsweise kann mit dem Rauswurf aus der Schule oder der Einschaltung des Ordnungsamtes, welches das Kind zuhause abholt und zum Unterricht bringt, gedroht werden.
Schulverweigerer, die älter als 14 Jahre alt sind, müssen zusätzlich mit Bußgeldern von bis zu 1000 € rechnen. Wenn sie das Geld selbst nicht aufbringen können, hat der Jugendrichter die Möglichkeit festzulegen, dass sie stattdessen eine bestimmte Arbeitsleistung erbringen müssen.
Wenn das alles keine Wirkung zeigt, wird der Schulschwänzer als ultima ratio der Schule verwiesen.
Eltern müssen grundsätzlich dafür sorgen, dass ihre Kinder zur Schule gehen. Sie haben ebenfalls die Pflicht aktiv zu werden, wenn der Unterricht geschwänzt wird. Eltern, die ihrer Pflicht nachkommen und mit den Lehrern kooperieren, haben nicht mit Strafen zu rechnen.
Wenn sie sich allerdings keinerlei bemühen, entfalten die Sanktionen leider nicht die gewünschte Wirkung bei den Schulschwänzern. Diese dürfen sich dann auf Bußgeldzahlungen einstellen – nach nordrhein-westfälischem Schulrecht können diese bis zu 1000 € betragen.
In seltenen Fällen kann den Eltern sogar das Sorgerecht entzogen werden. Dieser Ernstfall tritt dann ein, wenn unter anderem die Bildung des Kindes stark vernachlässigt und ein klares Desinteresse am Schulbesuch gezeigt wird. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm zeigt, dass auch der teilweise Entzug des Sorgerechts am Kind für den Bereich der Schulangelegenheiten möglich ist.
Ab dem 18. Lebensjahr besteht keine Schulpflicht mehr. Wer aber sein Abitur macht oder auf eine Berufsschule geht, kann ebenfalls dazu verpflichtet sein, am Unterricht teilzunehmen. Dem nordrhein-westfälischen Schulgesetz geht hervor, dass einem volljähriger Schüler, der innerhalb von 30 Tagen 20 Stunden unentschuldigt fehlt, ein Schulverweis droht – ohne Vorwarnung. Die Rechtsprechung bestätigt das. Da Volljährige ihre Entschuldigungen aber selbst schreiben können, kommt dies eher selten vor.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. In diesem aktuellen Video erklärt Rechtsanwalt Markus Mingers nochmals die Strafen für Schulschwänzer.
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