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18.07.2017
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20.07.2017

Kein Aus für den Widerrufsjoker: Auch heute ist der Widerruf Ihres Darlehens noch möglich!

19.07.2017

Bild: Jan_S / shutterstock.com
Der Widerruf von Darlehen war für etliche Darlehensnehmer bis zum 21.06.2016 ein Wettlauf mit der Zeit. Doch das Aus des Widerrufsjokers ist noch nicht endgültig: Auch nach dem 21.06.2016 ist ein Kreditwiderruf noch möglich. Wir klären für Sie, warum!
Regelmäßig geht der Verbraucher davon aus, dass nach der Entscheidung des jeweiligen Kreditinstituts über das beantrage Darlehen die sofortige Zusendung seines Vertrages erfolgt. Diese Verfahrensweise ist in der Praxis üblich. Der zugestellte Darlehensvertrag muss vom Kreditnehmer dann nur noch angenommen werden, wodurch das Vertragsverhältnis zwischen Verbraucher und Kreditinstitut zustande kommt.

Die Realität vom Darlehensvertrag: Widerruf durch den Darlehensgeber blockiert!

Der Verbraucher nimmt den Vertrag an, das Vertragsverhältnis besteht. Die Realität sieht seit einigen Jahren aber anders aus. Banken und Kreditinstitute gehen dazu über ihre Kunden und spätere Kreditnehmer bereits vor der eigentlichen Kreditentscheidung die Vertragsannahme zu bestätigen.
Darlehensnehmer erhalten dann einen Darlehensvertrag, der von ihnen unterzeichnet werden muss. Zusammen mit den für die Kreditprüfung benötigen Unterlagen ist dieser Vertrag unterschrieben an die Bank zurückzusenden. Das Vertragsverhältnis wird in diesem Fall nicht über die Unterschrift des Darlehensnehmers begonnen. — An dieser Stelle muss erst die Kreditprüfung positiv ausfallen und die Bank bzw. das Kreditinstitut den Vertrag annehmen.
Durch diese Verfahrensweise sparen Banken und Kreditgeber Kosten ein und können gleichzeitig davon ausgehen, dass der Verbraucher auch tatsächlich an einem Zustandekommen des Vertragsverhältnisses interessiert ist. Doch die Krux liegt im Widerruf!

Denn die Möglichkeit zum Widerruf beginnt durch diese Praxis erst mit der Annahme durch den Darlehensgeber! Im Klartext heißt das für Verbraucher: Ihr Recht auf Widerruf bzw. die Widerrufsfrist wird durch das Gebaren der Banken und Kreditinstitute blockiert!

Frist zum Widerruf beginnt nicht: Diese Möglichkeit haben Verbraucher!

In aller Regel erhalten Verbraucher keinen Originalvertrag mit Unterschrift oder eine Abschrift mit Unterschrift. Da es an der Annahmeerklärung der Darlehensnehmer aber fehlt, sind nicht alle Voraussetzungen für den Beginn der Frist zum Widerruf erfüllt. Der Vertrag ist also nicht wirksam! Die Frist zum Widerruf beginnt überhaupt nicht zu laufen.
Das bedeutet: Ohne die vorliegenden Voraussetzungen, nämlich u.a. die Annahmeerklärung der Darlehensnehmer, hat die Widerrufsfrist bis zum heutigen Tage nicht begonnen. Für Sie als Verbraucher heißt das, Sie können noch bis jetzt Ihr Darlehen wirksam widerrufen!
Das Aus des Widerrufsjokers ist noch nicht endgültig!
Sie haben also jetzt die Chance auch nach der letztmaligen Widerrufsfrist im letzten Jahr einen Widerruf für Ihr Darlehen erfolgreich durchzusetzen.

Widerruf Darlehen leicht gemacht: Mit uns & dank Prozessfinanzierung!

Sie scheuen aus finanziellen Gründen ein Verfahren gegen Ihre Bank oder Ihr Kreditinstitut? Kosten zur Durchsetzung Ihres Rechts auf Widerruf erscheinen wie ein Fass ohne Boden? Nach dem 21.06.2016 haben Sie alle Hoffnung verloren, dass Sie Ihr Geld doch noch retten können?
Durch unsere
exklusive Kooperation mit einem Prozessfinanzierer
können Sie Ihr Darlehen noch heute widerrufen und ihr Recht auf Widerruf einklagen! Und das ganz ohne Kostenrisiko!
Deutschlandweit einmalig haben wir von der Kanzlei Mingers & Kreuzer eine Kooperation mit einem Prozessfinanzierer geschlossen und können Ihnen somit volle Kostenkontrolle bieten.
Ihre Vorteile bei Prozessfinanzierung auf einen Blick:

  • Recht auf Widerruf gerichtlich einklagen
  • im Falle einer prozessualen Niederlage gegen Ihre Bank tragen Sie keinerlei Verfahrenskosten
  • Gerichtskosten sowie Kosten des gegnerischen und eigenen Anwalts entfallen
  • Gebühren für Zeugen- und Sachverständige sowie Gutachten, etc. trägt der Prozessfinanzierer
  • im Falle des prozessualen Sieges ist lediglich ein Erfolgshonorar von 30% des erwirtschafteten Vorteils* zu zahlen
  • Sie haben bei erfolgreichen Widerruf eine Ersparnis von mehreren zehntausend Euro sicher

* erwirtschaftete Vorteil = erstrittener Wert vor Gericht sowie die Zinsen und der Nutzungsersatz. Davon gehen 30% an den Prozessfinanzierer.
Wir von der Kanzlei Mingers & Kreuzer bieten Ihnen durch unsere exklusive Kooperation mit einem Prozessfinanzierer nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern vor allem die Inanspruchnahme Ihres Rechts auf Widerruf! Senden Sie uns noch heute Ihren Darlehensvertrag an info@mingers-kreuzer.de zu — wir prüfen Ihren Kreditvertrag auf Fehler und Ihre individuellen Chancen bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit Ihrem Darlehensgeber! Zögern Sie nicht: Im Widerruf Ihres Darlehens stecken tausende Euro, die Sie sparen können.

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