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Der Widerruf von Darlehen war für etliche Darlehensnehmer bis zum 21.06.2016 ein Wettlauf mit der Zeit. Doch das Aus des Widerrufsjokers ist noch nicht endgültig: Auch nach dem 21.06.2016 ist ein Kreditwiderruf noch möglich. Wir klären für Sie, warum!
Regelmäßig geht der Verbraucher davon aus, dass nach der Entscheidung des jeweiligen Kreditinstituts über das beantrage Darlehen die sofortige Zusendung seines Vertrages erfolgt. Diese Verfahrensweise ist in der Praxis üblich. Der zugestellte Darlehensvertrag muss vom Kreditnehmer dann nur noch angenommen werden, wodurch das Vertragsverhältnis zwischen Verbraucher und Kreditinstitut zustande kommt.
Der Verbraucher nimmt den Vertrag an, das Vertragsverhältnis besteht. Die Realität sieht seit einigen Jahren aber anders aus. Banken und Kreditinstitute gehen dazu über ihre Kunden und spätere Kreditnehmer bereits vor der eigentlichen Kreditentscheidung die Vertragsannahme zu bestätigen.
Darlehensnehmer erhalten dann einen Darlehensvertrag, der von ihnen unterzeichnet werden muss. Zusammen mit den für die Kreditprüfung benötigen Unterlagen ist dieser Vertrag unterschrieben an die Bank zurückzusenden. Das Vertragsverhältnis wird in diesem Fall nicht über die Unterschrift des Darlehensnehmers begonnen. — An dieser Stelle muss erst die Kreditprüfung positiv ausfallen und die Bank bzw. das Kreditinstitut den Vertrag annehmen.
Durch diese Verfahrensweise sparen Banken und Kreditgeber Kosten ein und können gleichzeitig davon ausgehen, dass der Verbraucher auch tatsächlich an einem Zustandekommen des Vertragsverhältnisses interessiert ist. Doch die Krux liegt im Widerruf!
Denn die Möglichkeit zum Widerruf beginnt durch diese Praxis erst mit der Annahme durch den Darlehensgeber! Im Klartext heißt das für Verbraucher: Ihr Recht auf Widerruf bzw. die Widerrufsfrist wird durch das Gebaren der Banken und Kreditinstitute blockiert!
In aller Regel erhalten Verbraucher keinen Originalvertrag mit Unterschrift oder eine Abschrift mit Unterschrift. Da es an der Annahmeerklärung der Darlehensnehmer aber fehlt, sind nicht alle Voraussetzungen für den Beginn der Frist zum Widerruf erfüllt. Der Vertrag ist also nicht wirksam! Die Frist zum Widerruf beginnt überhaupt nicht zu laufen.
Das bedeutet: Ohne die vorliegenden Voraussetzungen, nämlich u.a. die Annahmeerklärung der Darlehensnehmer, hat die Widerrufsfrist bis zum heutigen Tage nicht begonnen. Für Sie als Verbraucher heißt das, Sie können noch bis jetzt Ihr Darlehen wirksam widerrufen!
Das Aus des Widerrufsjokers ist noch nicht endgültig!
Sie haben also jetzt die Chance auch nach der letztmaligen Widerrufsfrist im letzten Jahr einen Widerruf für Ihr Darlehen erfolgreich durchzusetzen.
Sie scheuen aus finanziellen Gründen ein Verfahren gegen Ihre Bank oder Ihr Kreditinstitut? Kosten zur Durchsetzung Ihres Rechts auf Widerruf erscheinen wie ein Fass ohne Boden? Nach dem 21.06.2016 haben Sie alle Hoffnung verloren, dass Sie Ihr Geld doch noch retten können?
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