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Kehrtwende – Isolationspflicht fällt doch nicht ab dem 1. Mai weg!

07.04.2022
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Anfang der Woche hieß es, Corona-Infizierte und Kontaktpersonen seien ab dem 1. Mai nicht mehr dazu verpflichtet, sich in Isolation zu begeben. Darauf hätten sich Bund und Länder geeinigt. Nun die Kehrtwende: Die Isolationspflicht soll weiter bestehen bleiben!

Fünf Tage Isolation nur noch freiwillig?

Laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach haben sich Bund und Länder Anfang der Woche auf den Wegfall der Isolationspflicht für Menschen mit einer Corona-Infektion ab dem 1. Mai verständigt. Dasselbe gelte für Kontaktpersonen. Es werde dennoch weiterhin dringend empfohlen, sich freiwillig für fünf Tage zu isolieren und sich selbst regelmäßig zu testen. Kontakte sollten aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr gemieden werden. Mit einer Anordnung vom Gesundheitsamt sei jedoch dann nicht mehr zu rechnen.

Auf der Gesundheitsministerkonferenz habe man zudem beschlossen, dass diese Regel nicht für infizierte Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen gelte. Hier müsse das Gesundheitsamt auch noch in Zukunft die Isolation und Quarantäne anordnen.

Was war der Grund für die Änderung?

Auf diese Weise habe man auf den Vorschlag des Bundesgesundheitsministeriums und des Robert-Koch-Instituts (RKI) reagiert, die Quarantäneregeln zu lockern. Derzeit kann die Absonderung nach zehn Tagen beendet werden – oder sieben Tagen bei negativem Test. Doch aufgrund der hohen Fallzahlen kommen die Gesundheitsämter nicht mehr hinterher: Die formellen Anordnungen erfolgen sehr häufig unvollständig oder zu spät.

Nach Ansicht von Karl Lauterbach dient die Neuregelung der Entlastung und technischen Verbesserung der Ämter. Aufgrund des routinierten Versendens von Isolations- und Quarantäne-Benachrichtigungen könnten vorbeugende Aufgaben der Pandemiebekämpfung nicht mehr wahrgenommen werden – wie etwa die Identifikation großer Corona-Ausbrüche oder von Infektionsketten. Die Arbeit der Gesundheitsämter müsse sich auf die Bereiche konzentrieren, auf die es jetzt ankomme. Dies sei insbesondere die Sicherstellung der Isolation von Mitarbeitern im Pflege- und Gesundheitswesen. Wichtig sei, besonders verletzliche Gruppen zu schützen.
Außerdem diene die Änderung der Vermeidung massenhafter Personalausfälle bei hohen Infektionszahlen.

Schädliches Signal – Doch kein Wegfall der Isolationspflicht!

Patientenschützer übten daraufhin Kritik an der Neuregelung. Hochrisikogruppen seien so großen gesundheitlichen Gefahren ausgesetzt. Gerade die Omikron-Variante zeichne sich durch eine schnelle Weitergabe des Corona-Virus aus. Eine fünftägige Isolation müsse daher unbedingt eingehalten werden.

Am Dienstagabend nahm der Bundesgesundheitsminister nach zunehmenden Vorwürfen die Änderung zurück: Es sei ein Fehler, die Isolation zu beenden. Obwohl sie die Gesundheitsämter entlasten würde,  sende die Neuregelung ein falsches und schädliches Signal. Das Virus sei keine Erkältung. Die Isolation nach einer Corona-Infektion müsse somit durch die Gesundheitsämter angeordnet und kontrolliert werden. Die Isolationspflicht soll für Infizierte somit über einen Zeitraum von fünf Tagen bestehen bleiben. Allerdings soll sie für Kontaktpersonen ab dem 1. Mai entfallen und lediglich weiterhin dringend empfohlen werden.

Wir sind für Sie da!

Für weitere Fragen wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Wir beraten Sie gerne! Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder Sie schreiben uns eine E-mail an Office@mingers.law.

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