Verbraucher haben im Online-Handel ein 14-tätiges Widerrufsrecht und können ohne Angabe von Gründen die bestellte Ware und erhalten daraufhin ihr Geld zurück. Dies ist hinlänglich bekannt und wird von vielen Verbrauchern gerne genutzt, manche Online-Händler werben sogar damit.
Das Amtsgericht München hat jedoch nun eine klare Grenze von der Privatperson des Verbrauchers zum Unternehmer gezogen. Die Münchner Richter entschieden, dass das Verbraucherrecht nur dann gilt, wenn man auch klar als solcher gegenüber dem Online-Händler in Erscheinung getreten ist. Tritt man nicht oder nicht klar als Privatperson auf, hat man kein Widerrufsrecht.
Zugrunde lag der Fall eines Physiotherapeuten, der im Namen seiner Praxis für sich privat eine Waschmaschine bestellt hatte und diese zurückgeben wollte. Da er jedoch im Namen der Praxis, also als Unternehmer bestellt hatte, hatte er kein Widerrufsrecht und konnte somit auch nicht sein Geld zurückerhalten.
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