Bild: Africa Studio/ shutter stock.com
Vor dem Urlaub noch Geld abheben? – „Ach komm, nicht nötig.“ Das sagen Sie jetzt! Nach diesem Artikel überlegen Sie es sich zweimal, ob Sie nicht doch vorsorgen.
Die Kreditkarte wird weltweit als Zahlungsmittel akzeptiert und ist dementsprechend sehr beliebt. In bestimmten europäischen Ländern wie etwa Norwegen oder Schweden wird sogar überwiegend auf Bargeldzahlung verzichtet – selbst wenn es um Kleinbeträge geht.
Was aber viele nicht wissen: für Kreditkartenzahlung fallen zusätzlich zu jährlichen Gebühren weitere Kosten an, die Kartenanbieter für das Abheben von Bargeld an Automaten erheben.
Und vergessen Sie die Auslandseinsatzgebühr nicht! Denn außerhalb der EU kommt bei diesem Vorgang ein weiterer Aufschlag von rund 1,75 Prozent dazu. Und Reisende sollten darauf achten, an Geldautomaten in Staaten, deren Zahlungsmittel nicht der Euro ist, die Belastung in der jeweiligen Landeswährung zu wählen und nicht „in Euro“. Andernfalls ist erneut mit einem Aufschlag von bis zu 10 % durch den Automatenbetreiber zu rechnen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, während und nach dem Urlaub die Umsätze der Kreditkartenabrechnung zu überprüfen. Bewahren Sie zudem alle Belege der Zahlungen sorgfältig auf, um intransparente Abrechnungen besser nachvollziehen zu können. Und bedenken Sie, dass bei der Abrechnung von Umsätzen in fremder Währung der Umrechnungskurs oder die Höhe der Gebühr fehlt.
Wenn Ihnen Unstimmigkeiten auffallen, fragen Sie sofort bei Ihrer zuständigen Bank nach. Unberechtigte Umsätze sind so schnell wie möglich zu melden! Denn nur so kann das Zurückbuchen zügig erfolgen.
Besonders ärgerlich ist der Verlust oder Diebstahl der Kreditkarte im Urlaub. In diesem Fall sollten Sie die Karte sofort sperren lassen, indem Sie entweder die jeweilige Bank oder den zentrale Sperr-Notruf – unter der Nummer (0049) 116 116 – kontaktieren. Das Sperren der Karte ist kostenlos!
Um auf einen solchen Notfall vorbereitet zu sein und dennoch auf Geld zugreifen zu können, raten wir Ihnen stets eine Zweitkarte mitzunehmen. Manche Banken unterstützen sogar betroffene Kunden, indem sie ihnen entweder eine Notfall-Karte zur Verfügung stellen oder Bargeld zusenden. Informieren Sie sich vor Ihrem Urlaub bei der zuständigen Bank darüber, welche Möglichkeiten Ihnen im Falle eines Notfalls offen stehen.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Thematisch könnte Sie ebenfalls das folgende aktuelle Video interessieren. Rechtsanwalt Markus Mingers erklärt Ihnen noch einmal genau, wie Sie sich bei einem Kartenverlust verhalten.
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