Es ist noch nicht allzu lange her, da sorgte der Fall einer Kassiererin, die angeblich Pfandbons in Höhe von
1,30 EUR unterschlagen hatte und daraufhin gekündigt wurde für großes Aufsehen.
Der sogenannte Fall „Emmely“ erhitzte die Gemüter und beschäftigte sogar das Bundesarbeitsgericht.
Nun gibt es einen weiteren, ähnlich gelagerten Fall: Einer Mitarbeiterin der Karstadt-Feinkostabteilung wird
vorgeworfen, in ein Krabbenbrötchen gebissen zu haben, ohne für dieses zu bezahlen.
Sie war hierbei von ihrem Chef ertappt worden.
Daraufhin folgte für die Arbeitnehmerin die fristlose Kündigung, gegen die sie jedoch vor das LAG Hamburg zog.
Dieses gab ihr nun auch insofern Recht, als das ihr Verhalten zwar fehlerhaft war und getadelt werden dürfe,
jedoch müsse zunächst zu milderen Mittel, wie einer erste Abmahnung gegriffen werden,
sofern diese zur Verfügung ständen.
Weitere Informationen zur Kündigung von Arbeitnehmern erhalten Sie hier.
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
© Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | Impressum Datenschutz Karriere
[borlabs-cookie type=“btn-cookie-preference“ title=“Datenschutzeinstellungen anpassen“ element=“link“/]