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Karstadt-Kaufhof-Fusion: Tausende Stellen werden gestrichen!

16.02.2019

Bild: Sergej Lebedev / shutterstock.com
 
Nach der Warenhausfusion fordern die Sparpläne wohl die ersten Opfer, es sollen tausende Stellen wegfallen. Wie sich Betroffene wehren können, finden Sie nun bei uns!
 
 

Streichung von mindestens 2600 Stellen

 
Nachdem das Kartellamt den Zusammenschluss zuließ und es zu der großen Fusion der beiden Warenhäuser Karstadt und Kaufhof kam, hat dies wohl nun die ersten drastischen Konsequenzen.
 
Schon 2017 entließ alleine Kaufhof 1300 Angestellte, nun sollen weitere 2600 folgen. Davon sollen 1000 Personen in den Filialen selbst und 1600 in Führung und Verwaltung angestellt sein.
 
 

Entlassung ohne Abfindung droht

 
Der Plan der Warenhausriesen sieht drastische Sparpläne vor, welche zunächst auf Kosten der Angestellten umgesetzt werden sollen. Hilfestellung soll hier eine Ausstiegsklausel in den Tarifverträgen leisten, woraufhin Verdi bereits Widerstand ankündigte.
 
Die Chancen stehen aufgrund der aktuellen finanziellen Situation allerdings eher schlecht. Laut Experten droht sogar die Entlassung ohne Abfindung, alleine bei Kaufhof sollen 5000 Stellen bedroht sein. Zudem zeigen leider die Erfahrung, dass gerade langjährige Arbeitnehmer von einer solchen Entlassung betroffen sind.
 
 

So wehren Sie sich!

 
Auf ein großes soziales Engagement von Seiten der Konzernführung darf man sich wohl nicht verlassen. Dass hinter den „Stellen“ auch Menschen stecken, dessen Existenzen wohlmöglich bedroht sein könnten, wird oftmals vergessen. Das Verhalten der vergangenen Monate lässt hierbei eher wenig Hoffnung zu.
 
Falls es im schlimmsten Fall zu einer Kündigung kommen sollte, sollten Sie sich unbedingt dagegen wehren und zumindest eine Abfindung durchsetzen. Bei einem solchen Vorgehen stehen Ihnen unsere Experten für Arbeitsrecht gerne zur Verfügung.
 
Aufgepasst! – Im Falle einer Kündigung müssen Sie schnell handeln, derartige Ansprüche müssen spätestens drei Wochen nach Erhalt geltend gemacht werden!
 
 
Bei weiteren Fragen zum Thema „Karstadt-Kaufhaus-Fusion“, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

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