Der Anlagevermittler verharmlost das Totalverlustrisiko einer Anlage, man steckt sein gesamtes Vermögen in die Altersvorsorge – und verliert alles. Was sagt die Rechtslage? Wie sollte man da als Kapitalanleger reagieren?
Nach der Rechtsprechung hat jeder Kapitalanleger auf der Suche nach einer Altersvorsorge ein Interesse daran, sein Geld sicher zu investieren und möglichst kein Totalverlustrisiko einzugehen. Da selbst renommierte Banken und Sparkassen ungeeignete Finanzprodukte anbieten, hat der Kunde bei unzureichender Risikoaufklärung einen Anspruch auf Schadensersatz.
Die Aufgabe des Anlagevermittlers ist es, das Anlageziel des Kunden zu ermitteln und eine Empfehlung für eine Kapitalanlage abzugeben, die sich mit dessen Interessen deckt. Gibt der Berater mit Kenntnis eine falsche Anlageempfehlung ab, bei der ein Totalverlustrisiko besteht, kann er somit rechtlich belangt werden. Dem Anlageinteressenten darf kein Finanzprodukt nahegelegt werden, welches seinem Anlageziel widerspricht. Tritt tatsächlich ein Totalverlust ein, kann sich der Vermittler folglich für seine fehlerhafte Beratung haftbar machen.
Nicht nur Kapitalanlagen wie die Altersvorsorge, sondern auch Unternehmensbeteiligungen können durchaus riskant sein. Bei Teil- oder Totalverlust besteht die Gefahr, mit dem Privatvermögen zu haften.
In den letzten Jahren traf es vor allem Anleger, die sich an einem Schiffsfonds beteiligt haben. Aufgrund der Schifffahrtskrise mussten viele Schiffe wegen Insolenz verkauft werden. Um die Bankschulden zu begleichen, müssen viele Anleger neben des Totalverlustes auch um eine Rückforderung der ausgezahlten Ausschüttungen bangen.
Sollten Sie vom Berater nicht ausreichend über die Risiken ihrer Anlage informiert worden sein, zögern Sie nicht ihren Anspruch auf Schadensersatz geltend zu machen!
Wenden Sie sich bei Fragen rund um das Thema an die Kanzlei Mingers & Kreuzer. Wir beraten Sie gerne bei einem kostenfreien Erstgespräch. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswegs finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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