Mingers Logo White
Suche
schließen
✎ Newsletter
✎ Kostenlose Erstberatung
✆ 02461 80 81
Mingers Logo White
Suche
schließen
✎ Kostenlose Erstberatung
✆ 02461 80 81

Kostenlose Erstberatung 02461 80 81

  • Tätigkeitsgebiete
    • Abgasskandal
      • Fuhrpark: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
      • Wohnmobile: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
    • Arbeitsrecht
      • Abfindungsanspruch prüfen lassen
      • Kündigung auf Wirksamkeit prüfen lassen
      • Gegen fehlerhafte Kündigung wehren
    • Corona und Recht
      • Überbrückungshilfe III beantragen
      • Gegen Rückzahlungsforderung wehren
      • Einspruch gegen Verstöße einlegen
      • Corona-Verordnungen sind rechtswidrig – jetzt wehren
      • Mietreduzierung (Gewerbe) erwirken
      • Ihre Rechte als Arbeitnehmer
    • Mietrecht
      • Widerspruch gegen Räumungsklage einlegen
    • Verkehrsrecht
      • Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
      • Beistand bei strafrechtlichen Verfahren erhalten
      • Ansprüche bei Verkehrsunfall geltend machen
    • Versicherungsrecht
      • Lebensversicherung rückabwickeln
      • Beitragserhöhungen bei der PKV prüfen lassen
    • Widerruf Kredite
      • Autokredit widerrufen
        Neu: Autokredit-Rechner
      • Immobilienkredit widerrufen
    • Wirecard-Sammelklage
    • Facebook Datenleck
  • Über Uns
  • Legal Tech
  • Karriere
  • Blog
Menü
  • Tätigkeitsgebiete
    • Abgasskandal
      • Fuhrpark: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
      • Wohnmobile: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
    • Arbeitsrecht
      • Abfindungsanspruch prüfen lassen
      • Kündigung auf Wirksamkeit prüfen lassen
      • Gegen fehlerhafte Kündigung wehren
    • Corona und Recht
      • Überbrückungshilfe III beantragen
      • Gegen Rückzahlungsforderung wehren
      • Einspruch gegen Verstöße einlegen
      • Corona-Verordnungen sind rechtswidrig – jetzt wehren
      • Mietreduzierung (Gewerbe) erwirken
      • Ihre Rechte als Arbeitnehmer
    • Mietrecht
      • Widerspruch gegen Räumungsklage einlegen
    • Verkehrsrecht
      • Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
      • Beistand bei strafrechtlichen Verfahren erhalten
      • Ansprüche bei Verkehrsunfall geltend machen
    • Versicherungsrecht
      • Lebensversicherung rückabwickeln
      • Beitragserhöhungen bei der PKV prüfen lassen
    • Widerruf Kredite
      • Autokredit widerrufen
        Neu: Autokredit-Rechner
      • Immobilienkredit widerrufen
    • Wirecard-Sammelklage
    • Facebook Datenleck
  • Über Uns
  • Legal Tech
  • Karriere
  • Blog
  • Tätigkeitsgebiete
    • Abgasskandal
      • Fuhrpark: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
      • Wohnmobile: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
    • Arbeitsrecht
      • Abfindungsanspruch prüfen lassen
      • Kündigung auf Wirksamkeit prüfen lassen
      • Gegen fehlerhafte Kündigung wehren
    • Corona und Recht
      • Überbrückungshilfe III beantragen
      • Gegen Rückzahlungsforderung wehren
      • Einspruch gegen Verstöße einlegen
      • Corona-Verordnungen sind rechtswidrig – jetzt wehren
      • Mietreduzierung (Gewerbe) erwirken
      • Ihre Rechte als Arbeitnehmer
    • Mietrecht
      • Widerspruch gegen Räumungsklage einlegen
    • Verkehrsrecht
      • Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
      • Beistand bei strafrechtlichen Verfahren erhalten
      • Ansprüche bei Verkehrsunfall geltend machen
    • Versicherungsrecht
      • Lebensversicherung rückabwickeln
      • Beitragserhöhungen bei der PKV prüfen lassen
    • Widerruf Kredite
      • Autokredit widerrufen
        Neu: Autokredit-Rechner
      • Immobilienkredit widerrufen
    • Wirecard-Sammelklage
    • Facebook Datenleck
  • Über Uns
  • Legal Tech
  • Karriere
  • Blog
Menü
  • Tätigkeitsgebiete
    • Abgasskandal
      • Fuhrpark: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
      • Wohnmobile: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
    • Arbeitsrecht
      • Abfindungsanspruch prüfen lassen
      • Kündigung auf Wirksamkeit prüfen lassen
      • Gegen fehlerhafte Kündigung wehren
    • Corona und Recht
      • Überbrückungshilfe III beantragen
      • Gegen Rückzahlungsforderung wehren
      • Einspruch gegen Verstöße einlegen
      • Corona-Verordnungen sind rechtswidrig – jetzt wehren
      • Mietreduzierung (Gewerbe) erwirken
      • Ihre Rechte als Arbeitnehmer
    • Mietrecht
      • Widerspruch gegen Räumungsklage einlegen
    • Verkehrsrecht
      • Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
      • Beistand bei strafrechtlichen Verfahren erhalten
      • Ansprüche bei Verkehrsunfall geltend machen
    • Versicherungsrecht
      • Lebensversicherung rückabwickeln
      • Beitragserhöhungen bei der PKV prüfen lassen
    • Widerruf Kredite
      • Autokredit widerrufen
        Neu: Autokredit-Rechner
      • Immobilienkredit widerrufen
    • Wirecard-Sammelklage
    • Facebook Datenleck
  • Über Uns
  • Legal Tech
  • Karriere
  • Blog
Mingers Logo White

Kostenlose Erstberatung 02461 80 81

Suche
VW-Skandal: Aktien stürzen ab! Was können Sie tun?
13.11.2015
Widerrufswillige Darlehensnehmer aufgepasst: Kreditinstitute verweigern kategorisch die Bewilligung
13.11.2015

Job weg? Alles zu Abfindung & Arbeitslosengeld

13.11.2015
Werden Sie gekündigt und vereinbaren eine Abfindung, dann wirkt sich diese unter Umständen nachteilig auf Ihr Arbeitslosengeld aus. Die Bestimmungen vom Arbeitsförderungsgesetz und vom Sozialgesetzbuch (SGB) III sehen vor, dass eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Arbeitslosigkeit mit einer Sperrzeit von 12 Wochen geahndet wird. Zusätzlich hat die Bundesagentur für Arbeit eine dazu passende Durchführungsanweisung erlassen. Jeder Aufhebungsvertrag eines Arbeitsverhältnisses, für den keine explizite Einverständniserklärung der Bundesagentur für Arbeit vorliegt, führt zu einer Sperrzeit. In der Durchführungsanweisung finden sich allerdings auch Ausnahmen, bei denen keine Sperrzeit verhängt wird. Dazu muss sich der Arbeitnehmer gegen die Kündigung gewehrt und ein Gericht muss die Kündigung überprüft haben.
Bei einer verhaltensbedingten Kündigung kann auch ein gerichtlicher Vergleich unter Umständen die drohende Sperrzeit nicht verhindern.
 
Eine Sperrzeit hat negative Folgen für Sie
Hat die Bundesagentur für Arbeit in Ihrem Fall eine Sperrzeit angeordnet, dann ruht Ihr Anspruch
auf das Arbeitslosengeld. Dadurch bekommen Sie zunächst die ersten 12 Wochen lang kein Arbeitslosengeld. Zusätzlich wirkt sich die Sperrzeit auch Nachteile auf die Höhe Ihres Arbeitslosengeldes aus. Diese zieht eine Kürzung der Gesamtlaufzeit nach sich. Somit verringert sich Ihr Anspruch auf das Arbeitslosengeld zusätzlich um insgesamt 12 Wochen. Gehören Sie zu den älteren Arbeitnehmern, dann raten wir Ihnen zusätzlich den § 128 Absatz 1 Nummer 4 SGB III zu beachten. Die Regelung besagt, dass Ihre Sperrzeit wegen der Arbeitsaufgabe auch länger als 12 Wochen dauern kann. Die Kürzung Ihres Arbeitslosengeldes kann auf bis zu maximal 6 Monate ausgedehnt werden.
 
Ihre Abfindung wird auf das Arbeitslosengeld angerechnet
Im Falle einer einvernehmlichen Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses droht Ihnen aber nicht nur eine Sperrzeit. Gemäß § 143 a SGB III wird bei jeder Sperrzeit auch noch das Ruhen Ihres Arbeitslosengeldes angeordnet. Erfolgte die Abfassung Ihrer Beendigungsvereinbarung dazu noch fehlerhaft, dann kann bei Ihnen unter Umständen noch zusätzlich der Ruhenstatbestand zutreffen. Sollte die Kündigungsfrist von einem Arbeitsverhältnis sozusagen „verkauft“ werden, dann muss Ihnen die Bundesagentur für Arbeit für diesen Zeitraum kein Arbeitslosengeld zahlen.
Galt für diesen Zeitraum normalerweise die gesetzliche Kündigungsfrist, dann wird die Zahlung
Ihres Arbeitslosengeldes ausgesetzt. Sie bekommen in diesem Zeitraum von der Bundesagentur für Arbeit keine finanziellen Leistungen. Wurde Ihnen von Ihrem Arbeitgeber eine Abfindung gezahlt, dann erhalten Sie noch zusätzlich insgesamt weniger Geld vom Amt. Ihnen entstehen somit gleich mehrere Nachteile, falls Ihr Arbeitsverhältnis vor dem Ablauf einer maßgeblichen Kündigungsfrist endet.
Im Laufe der späteren Anrechnung Ihrer Abfindung auf Ihr Arbeitslosengeld wird das Arbeitsamt die Abfindung vollständig auf Ihr Arbeitslosengeld anrechnen. Die exakte Berechnungsmethode finden Sie im § 143 a SGB III. Gemäß dieser Regelung werden bis zu 60 Prozent Ihrer Abfindung mit Ihrem zukünftigen Arbeitslosengeld verrechnet.
Je nachdem wie alt Sie sind und zu welchem Betrieb Sie gehören, verschiebt sich diese Grenze noch weiter. Je älter Sie werden und je länger Ihre Beschäftigung andauert, desto geringer ist dann
der Teil Ihrer Abfindung, der für eine Anrechnung verwendet wird. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen auf jeden Fall, sich frühzeitig rechtlich beraten zu lassen. Durch solch eineprofessionelle Hilfe können Sie die negativen Folgewirkungen vermeiden.

Ähnliche Beiträge

26.1.23
26.01.2023

Abgabe der Grundsteuererklärung – Welche Strafen drohen mir bei Säumnis?


Mehr erfahren
19.1.23
19.01.2023

Corona durchkreuzt Urlaubspläne – Geld zurück für Pauschalreisende!


Mehr erfahren
12.1.23
12.01.2023

KfW-Bank – So bekommen Sie Ihre Vorfälligkeitsentschädigung zurück!


Mehr erfahren

Jetzt für Newsletter anmelden und stets informiert bleiben oder gleich die kostenlose Erstberatung sichern:

Für Newsletter anmelden

Erstberatung sichern

Neueste Beiträge

  • Abgabe der Grundsteuererklärung – Welche Strafen drohen mir bei Säumnis?
  • Corona durchkreuzt Urlaubspläne – Geld zurück für Pauschalreisende!
  • KfW-Bank – So bekommen Sie Ihre Vorfälligkeitsentschädigung zurück!
  • Bürgergeld, Rente, Krankenversicherung etc. – Das ändert sich alles in 2023!
  • Unbeliebte Weihnachtsgeschenke – Was gilt beim Umtausch zu beachten?

Bleiben Sie stets informiert.

Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.

Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.

Jetzt anmelden
Jetzt anmelden

Tätigkeitsgebiete

  • Abgasskandal
  • Arbeitsrecht
  • Corona und Recht
  • Mietrecht
  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht
  • Widerruf Kredite
  • Wirecard-Sammelklage

Vertretung bei

  • Abgasskandal
  • Abfindung
  • Bußgeldsachen
  • Kündigung + Kündigungsschutz
  • Kündigungsschutzklage
  • Widerruf Autokredit
  • Widerruf Immobilienkredit
  • Räumungsklage
  • Rückabwicklung Lebensversicherung
  • Verkehrsstrafrecht
  • Verkehrsunfall
  • Wirecard-Sammelklage

Mingers.

  • Über Uns
  • Blog
  • Legal Tech
  • Kostenlose Erstberatung

Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Elisabethstraße 1
52428 Jülich

© Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Impressum    Datenschutz    Karriere
[borlabs-cookie type=“btn-cookie-preference“ title=“Datenschutzeinstellungen anpassen“ element=“link“/]
Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Kanzlei Jülich • Köln • München • Arbeitsrecht, Lebensversicherung, Widerruf hat 3,81 von 5 Sternen 204 Bewertungen auf ProvenExpert.com

© Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH   |   Impressum    Datenschutz    Karriere
[borlabs-cookie type=“btn-cookie-preference“ title=“Datenschutzeinstellungen anpassen“ element=“link“/]

Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Kanzlei Jülich • Köln • München • Arbeitsrecht, Lebensversicherung, Widerruf hat 3,81 von 5 Sternen 204 Bewertungen auf ProvenExpert.com