Bild: charnsitr/shutterstock.com
Vor knapp zwei Jahren hatte das „Schmähgedicht“ von Jan Böhmermann an den türkischen Präsidenten für viel Aufregung gesorgt. Das Gedicht hatte damals fast eine Staatskrise ausgelöst; der Streit darum ist noch nicht vorbei.
Das „Schmähgedicht“ von Jan Böhmermann bleibt zum großen Teil verboten, so urteilte das OLG in Hamburg. Parallel wurde auch die Klage Erdogans abgewiesen, das Gedicht vollständig verbieten zu lassen.
Im Grunde genommen ging es bei der Klage nur um die Frage, ob das Gedicht von Jan Böhmermann in seine Kunstfreiheit fällt und somit nicht verboten werden kann oder ob es als Schmäh klassifiziert werden kann und somit teilweise oder auch ganz verboten werden kann. Das OLG hat entschieden, dass es nur zum Teil in die Kunstfreiheit fällt und somit zum Teil verboten werden kann.
Böhmermann hatte in einer seiner Sendungen das Schmähgedicht vorgetragen. Der türkische Staatspräsident wurde in Verbindung mit Kinderpornographie gebracht und ihm wurde Sex mit Tieren unterstellt. Der türkische Präsident erstattete daraufhin Strafanzeige und versuchte über deutsche Zivilgerichte das Gedicht verbieten zu lassen.
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