Bild: Alexandros Michailidis / shutterstock.com
Ausschreitungen und Beschädigungen sind bei den jährlichen Mai-Demos leider keine Seltenheit. Doch wer muss zahlen, falls auch Ihr Eigentum beschädigt wurde?
Die Chancen, den Täter zu identifizieren, stehen erfahrungsgemäß nicht besonders gut. Da die Randalierer in der Regel vermummt sind, kommen diese leider meist ungeschoren davon.
Grundsätzlich gilt allerdings, dass der Verursacher auch für den Schaden aufkommen muss. Wenn dieser also erwischt wird und bekannt ist, muss er auch dafür aufkommen. Andernfalls bleibt einem nur der Weg zur Versicherung.
Hier gilt es zwischen drei Arten der Versicherung zu unterscheiden. Zum einen gibt es die einfache Haftpflichtversicherung. Besitzen Sie lediglich diese, bleiben Sie wohl oder übel auf dem Schaden sitzen und müssen diesen aus eigener Tasche bezahlen.
Anders sieht es bei der Teilkaskoversicherung aus. Diese übernimmt in der Regel nach Abzug der Selbstbeteiligung den entstandenen Schaden. Nicht gedeckt sind los Gegenstände, wie beispielsweise das Handy, welches im Auto liegt. Zudem muss für zerbrochenes Glas eine eigene Glasversicherung abgeschlossen werden.
Bei der Vollkaskoversicherung dürften Sie keinen Cent bezahlen. Die Versicherung übernimmt hier den gesamten Schaden. Allerdings gilt es hier zu beachten, dass bei Autos nur der aktuelle Gebrauchtwagenwert ersetzt wird, nicht der Neupreis.
Aufgepasst! Es besteht die sogenannte Sorgfaltspflicht. Dies bedeutet, dass Sie nicht fahrlässig handeln dürfen, was zum Beispiel beim Parken auf einer bekannten Demo-Route der Fall wäre.
Wenn Sie die nötige Versicherung besitze und den Schaden melden, existiert die Möglichkeit auf Entschädigung. Allerdings gewährleisten nur wenige Versicherungen diesen Schutz. Informieren Sie die Versicherung nicht, können Sie auch mit keinem Ausgleich rechnen.
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