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IS-Video ins Netz gestellt: Verurteilung wegen Volksverhetzung folgte schnell!

02.08.2016

Bild: Ventura / shutterstock.com
Nicht nur, wer rechte oder hetzerische Parolen ruft, kann sich wegen Volksverhetzung strafbar machen. Manchmal reicht auch schon der Upload eines volksverhetzenden Videos auf Plattformen oder in Sozialen Netzwerken, um Konsequenzen zu tragen. Das AG Augsburg entschied jüngst zu einem solchen Fall.

Volksverhetzung im Video-Format — Täter im Netz überführt

Videos mit dem Inhalt aus Deutschland auszureisen und sich der Terror-Miliz „IS“ (dem sog. Islamischen Staat) anzuschließen, Attentate und Selbstmordanschläge gutzuheißen und zu glorifizieren — solche publizierte ein 22-Jähriger Täter über YouTube, WhatsApp und Facebook.
Bestraft wird in Deutschland, wer Zeichen des IS veröffentlicht, Spenden oder Finanzmittel für die Terror-Miliz sammelt oder ähnliche Formen von Unterstützung der Ideologie oder der Rekrutierung von Kämpfern begünstigt. — Und das seit September 2014, auch im Internet!

AG Augsburg gegen IS-Propaganda — Urteil gegen Täter & seine Partnerin

Die Veröffentlichung von IS-Videos durch den 22-jährigen Täter und die Verbreitung eines Fotos von einem Shirt mit IS-Zeichen durch seine 19-jährige Freundin ging nur eine Zeit glimpflich für beide aus.
Das Amtsgericht Augsburg verurteilte beide wegen Volksverhetzung im Internet. Dadurch, dass die Täter noch jung waren, wurden die Strafen nach Jugendstrafrecht bemessen und waren so vergleichsweise mild.
Der 22-jährige Täter, der aktiv IS-Videos im Internet verbreitete, wurde zu einer Geldbuße von 2000 € an gemeinnützige Organisationen verurteilt. Darüber hinaus muss er verpflichtend an fünf Beratungsgesprächen teilnehmen.
Seine 19-jährige Freundin, die ein Fotos eines IS-Shirts postete, musste dagegen mit einer weniger harten Strafe zurechtkommen: Sie soll mehrere Stunden gemeinnütziger Arbeit ableisten. — Obwohl das Urteil mittlerweile rechtskräftig ist und offensichtlich Volksverhetzung zur Absicht hatte, ist eine weitere Observation zu weiteren hetzerischen Tätigkeiten nicht bekannt.

Volksverhetzung ist strafbar — auch schon im Netz!

Das Urteil des AG Augsburg zeigt, dass selbst kleinste hetzerische Aktivitäten — wie bspw. der Upload eines Videos oder der Post eines Fotos mit fragwürdigem Inhalt — zur Strafe kommen. Volksverhetzung ist strafbar und das zurecht!
Mehr Informationen zum Strafrecht finden Sie u.a. auf unserer Website. — Kontaktieren Sie uns gerne unter 02461 / 80 81 oder per Mail an info@mingers-kreuzer.de. Weitere spannende Themen auf unserem YouTube-Kanal!

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