Der Insolvenzverwalter im Wirecard-Prozess vermeldet ein hohes Interesse an ausländischen Tochtergesellschaften. Nähere Informationen zu den Verkaufsprozessen erfahren Sie hier!
Die Wirtschaftsprüfer Ernst & Young deckten am 18. Juni einen Betrugsskandal bei der Wirecard AG auf. Dem Münchener Zahlungsdienstleister wird Bilanzverfälschung, Kapitalanlagenbetrug, Marktmanipulation und Geldwäsche vorgeworfen.
Die Aktie Wirecard sank um insgesamt 99 % in den Keller. Der Konzern sowie fünf seiner Tochterfirmen sahen sich gezwungen, Insolvenz anzumelden. Wirecard wurde nach stetigem Abstieg im August von der Deutschen Börse endgültig aus dem DAX geworfen. Nun läuft das Insolvenzverfahren gegen den Konzern.
Mehrere hundert Beschäftigte wurden bereits unwiderruflich und ohne Vergütung freigestellt.
Das Insolvenzverfahren um den Wirecard-Konzern ist im vollen Gange. Unternehmensteile werden verwertet. Der Insolvenzverwalter Michael Jaffé vermeldet ein hohes Kaufinteresse an ausländischen Wirecard-Töchtern.
Zum einen sei die rumänische Tochtergesellschaft hoch im Kurs. Zahlreiche Investoren seien an einem Erwerb interessiert, sodass in der kommenden Woche mit verbindlichen Angeboten gerechnet werden kann. Zum anderen soll es demnächst auch zum Verkauf der Gesellschaften in Singapur und weiterer asiatischer Wirecard-Töchter kommen.
Hinsichtlich deutscher Unternehmensteile äußert sich der Insolvenzverwalter hingegen nicht. Die Deutsche Bank soll sich laut Medienberichten jedoch aus dem Bieterprozess um die Wirecard Bank und angeschlossene Assets zurückgezogen haben. Grund hierfür sollen Differenzen zwischen den Preisvorstellungen des Insolvenzverwalters und der Deutschen Bank gewesen sein.
Der Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die höchstmöglichen Erlöse aus dem Verkauf der Wirecard-Unternehmensteile zu erzielen.
Vor dem Hintergrund des bislang bekannten Sachverhaltes muss von einer Falschberatung ausgegangen werden.
Dann existieren Schadensersatzansprüche der geschädigten Verbraucher gegen den Vorstand, die in der Regel über einer D & O Versicherung verfügen, aber auch gegen die Vermittler und die damals tätige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY.
Außerdem prüfen wir gerade, ob die Schadensersatzklage auch gegen die Aufsichtsbehörde der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ausweiten können.
1. Die Wirecard-Aktie (WKN: 747206 / ISIN: DE0007472060)
2. Von Wirecard herausgegebene Anleihen (WKN: A2YNQ5 / ISIN: DE000A2YNQ58)
3. Diverse Derivate, die auf der Wirecard-Aktie basieren, z.B. Zertifikate, Optionsscheine, Termingeschäfte oder andere Hebelprodukte
1. Transaktionsschaden: Dabei erhalten Sie den Einkaufspreis wieder zurück gegen Rückgabe des Wertpapiers. Allerdings liegt die Beweislast beim Käufer, der beweisen muss, dass er nicht gekauft hätte, wenn er die jetzigen Informationen gehabt hätte.
2. Kursdifferenzschaden: Die Summe beläuft sich auf die Differenz zwischen Einkaufspreis und jetzigen Verkaufspreis. Hier liegt die Beweislast bei Wirecard.
Lassen Sie nun zunächst von uns Ihren Schadensersatzanspruch kostenfrei prüfen und treten Sie anschließend unserem Musterverfahren bei. Senden Sie uns Ihre Unterlagen jetzt an office@mingers.law!
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Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Wir beraten Sie gerne.
Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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