Die Reform zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im geschäftlichen Verkehr, basierend auf einer EU-Richtlinie, sieht Zahlungsfristen von 60 Tagen im gewerblichen Bereich und 30 Tagen bei öffentlichen Auftraggebern vor. Diese Reform wird genau das Gegenteil bewirken, was sie eigentlich erreichen will. Schuldner werden sich auf diese lange Frist zurückziehen. Davon dass dies eine Höchstfrist ist, wird keiner etwas wissen wollen. Daher wird die Bundesregierung an dieser Reform wohl noch etwas feilen müssen.
Weitere Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt Forderungsmanagement.
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
© Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | Impressum Datenschutz Karriere
[borlabs-cookie type=“btn-cookie-preference“ title=“Datenschutzeinstellungen anpassen“ element=“link“/]