Angesichts der stark ansteigenden Preise hat die Bundesregierung beschlossen, Arbeitnehmern einen Inflationsausgleich zukommen zu lassen: Arbeitgeber können ihren Angestellten bis zu 3.000 € steuerfrei auszahlen. Wann und wie Sie eine Prämie erhalten, das erfahren Sie hier!
Arbeitgeber können ihren Angestellten zur Abmilderung der Inflation zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn bis zum 31. Dezember 2024 eine Inflationsprämie in Höhe von bis zu 3.000 € auszahlen. Dafür fallen weder Steuern, noch Sozialversicherungsabgaben an.
Es kann grundsätzlich jeder Arbeitnehmer die Inflationsprämie erhalten. Die Auszahlung des Bonus ist jedoch nicht verpflichtend. Ob er gewährt wird, das entscheidet der Arbeitgeber. Er steht somit nicht jedem automatisch zu.
Es steht dem Arbeitgeber ebenfalls frei, ob er dem Mitarbeiter den Maximalbetrag auszahlt oder lediglich einen Teil. Er hat auch die Möglichkeit, die Inflationsprämie auf den vorgegebenen Zeitraums zu verteilen.
Die Bundesregierung sieht in der Inflationsprämie ein einfaches und unbürokratisches Mittel für Unternehmen, um das Verhältnis von Arbeitsleistung und Preissteigerung für Arbeitnehmer wieder auszugleichen.
Für weitere Fragen steht Ihnen die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zur Seite. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder Sie schreiben uns eine E-mail an Office@mingers.law.
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