Kanzlei Mingers zieht vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe: wir werden für fünf Antragsteller im Eilantrag Verfassungsbeschwerde gegen das Infektionsschutzgesetz einreichen. Warum sind wir von der Rechtswidrigkeit überzeugt? Was klagen wir an? Die Antworten finden Sie hier!
Der Bundestag wurde im Gesetzgebungsverfahren für das Infektionsschutzgesetz nicht ordnungsgemäß beteiligt. Das Infektionsschutzgesetz ist folglich rechtswidrig zustande gekommen. Damit wurde gegen den Parlamentsvorbehalt verstoßen, der aufgrund des massiven Grundrechtseingriffs geboten war.
Darüber hinaus fehlt es an einer finanziellen Kompensation für Betriebe: Unternehmer müssen als sogenannte Nichtstörer zum Wohle der Allgemeinheit ihr Geschäft schließen. Das Polizei- und Ordnungsrecht sowie das Staatshaftungrecht sieht in einem solchen Fall eine sofortige finanzielle Kompensation vor. Dies wurde im Infektionsschutzgesetz nicht berücksichtigt.
Das Infektionsschutzgesetz ist die Ermächtigungsgrundlage für sämtliche Coronaschutzverordnungen der Länder. Aufgrund zahlreicher Verstöße – mitunter dem Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot – ist die Ermächtigungsgrundlage rechtswidrig und damit alle Lockdwon-Maßnahmen, die auf ihr beruhen.
Das Infektionsschutzgesetz stellt auf zwei Prinzipien ab. Das eine ist das Regional-Prinzip. Corona-Maßnahmen müssen ausgehend von der kleinsten Region, also Stadt oder Kommune, bis zum Land ergriffen werden.
Das zweite Prinzip, an das sich das Infektionsschutzgesetz orientiert, ist der Inzidentwert. Das Infektionsschutzgesetz orientiert sich an folgenden Inzidentwertschritten: 0-35, 35-50 und 50 aufwärts. Bis zu einem Inzidentwert von 50 sind die Corona-Maßnahmen zu lockern und Geschäfte zu öffnen. Ab 50 können erst massive Grundrechtseingriffe vorgenommen werden.
Dieser Schwellenwert von 50 wurde nun auf 35 gesetzt. Wir sehen darin eine willkürliche Herabsetzung der Ermächtigung, in die Grundrechte der Bevölkerung einzugreifen, und werden auch dagegen vorgehen.
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Wir beraten Sie gerne!
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