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Impressum – was muss ich beachten?

19.08.2016

Bild: Kunertus / shutterstock.com
Das Telemediengesetz (§ 5 TMG) und das RStV besagen, dass man bei gewerbsmäßigem oder geschäftsmäßigem Handeln dazu verpflichtet ist, ein Impressum aufzuführen. Eine dauerhafte Internetpräsenz durch das Unterhalten einer Website gilt vor Gericht als „nachhaltiges Auftreten von Telemedien“, sodass man auch als Privatperson nicht völlig anonym bei seinem Webauftritt im Internet sein darf.Fehlt ein Impressum kann eine Abmahnung wegen Wettbewerbsverstoßes erfolgen und eine Geldstrafe auferlegt werden. Erwünscht ist ein auf der Startseite für den Besucher offensichtliches Impressum.

Welche Angaben muss wer aufführen?

Folgende Angaben müssen auf einer Website gemacht werden: kompletter Name und Anschrift des Anbieters, sowie bei Firmen oder juristischen Personen die vollständige Bezeichnung bzw. der Berufstitel.
Privatpersonen müssen ihre vollständige Adresse angeben und Firmen sowohl ihren Firmensitz, als auch ihre Rechtsform (AG, GmbH, o.ä.). Ein Postfach gilt für das Gericht nicht als ladungsfähige Anschrift.
Auch ist eine Angabe darüber notwendig, wie der Betreiber der Homepage zu erreichen ist. Obligatorisch ist hierbei die Emailadresse und eine Telefonnummer, falls vorhanden auch eine Faxnummer. Ein Kontakt außerhalb des Internets muss dadurch ermöglicht werden.
Notare, Anwälte und Makler, sowie Spielhallen müssen zusätzlich die zuständige Aufsichtsbehörde angeben.
Besteht bei dem Betreiber eine Kopplung an einen Registereintrag (z.B. Unternehmen im Genossenschafts-/Handelsregister oder Vereine) so sind Adresse und Registernummer im Impressum aufzuführen.
Erfolgt eine gewerbliche Umsatzabrechnung durch den Betreiber ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben, sowie, wenn vorhanden, die Wirtschaftsidentifikationsnummer.

Wie verhält es sich bei Kleinunternehmen?

Wer eine freiberufliche Tätigkeit ausübt und dabei eine gesetzliche Berufsbezeichnung führt, muss diese exakt angeben, wie auch das Land bzw. den Ort, in dem diese erworben wurde. Auch der Gründungs- oder Abwicklungsstatus einer Firma ist im Impressum zu erwähnen.
Angaben zu Informationen redaktioneller Art sind auch von besonderer Wichtigkeit in einem Impressum. Hierbei muss ein Verantwortlicher mit Anschrift genannt werden. Handelt es sich hierbei um mehrere Personen, ist aufzuführen, wer für welchen Bereich die Verantwortung trägt. Ein Verantwortlicher definiert sich durch seinen dauerhaften Aufenthalt im Inland, Geschäftsfähigkeit und die Möglichkeit einschränkungslos strafrechtlich verfolgt werden zu können.
Um rechtlichen Problemen vorzubeugen ist es daher ratsam beim Unterhalten einer Website von Beginn an darauf zu achten, ein korrektes Impressum aufzuführen und sämtliche nötigen Angaben transparent offenzulegen.
Bei weiteren rechtlichen Fragen zum Thema Internetpräsenz rufen Sie uns gerne unter 02461/8081 an oder kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular. Mehr News und Tipps auch auf unserem Youtubekanal.

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