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Impfung, Nachweise, Zertifikat etc. – Alle Fragen und Antworten rund um Corona-Genesene!

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Derzeit gibt es etwa vier Millionen Menschen in Deutschland, die vom Corona-Virus genesen sind. Die häufigsten Fragen von Genesenen lauten unter anderem: Muss ich mich gegen das Corona-Virus impfen lassen? Wie und wo bekomme ich ein gültiges Genesenen-Zertifikat? Alle Antworten finden Sie hier im Folgenden!

Warum werden Genesene genauso behandelt wie Geimpfte?

Laut Studien ist das Risiko, dass Geimpfte und Genesene, bis sechs Monate nach durchgemachter Infektion, das Corona-Virus übertragen können, weitaus geringer als bei Negativ-Getesteten. Die Wahrscheinlichkeit einer Infektion ist bei Genesenen etwa gleich groß wie bei Geimpften – und erheblich kleiner als bei Getesteten. Wie auch bei den Geimpften bleibt dennoch ein geringes Restrisiko.

Aus diesem Grund gibt es die 3G-Regel und auch die 2G-Regel. Erstere umfasst Geimpfte, Genesene und Getestete. Bei der 2G-Regel wird hingegen lediglich Geimpften und Genesenen der Zugang gewährt.

Welche Nachweise brauche ich als Genesener?

Um sich als Genesener identifizieren zu können, wird ein positiver PCR-Test mit Datum und Vorlage eines negativen Tests nach der Endisolierung benötigt. Möglich ist auch ein Bescheid des Gesundheitsamtes zur Anordnung der Isolation sowie ein negativer Test nach der Endisolierung. Das Datum ist wichtig um feststellen zu können, ob die Person innerhalb der letzten sechs Monate vom Corona-Virus genesen ist.
Allein die Durchführung eines Antikörpertests reicht nicht aus, um als Genesener zu gelten.

Gesetzt den Fall, die Infektion ist bereits länger als sechs Monate her, braucht man einen positiven PCR-Test sowie die Dokumentation einer einmaligen Impfung nach Ablauf des Zeitraums von sechs Monaten. Für den digitalen Impfnachweis werden drei Dokumente benötigt: der Personalausweis mit Foto, ein positiver PCR-Test und der Nachweis der Impfung.

Wer stellt das Genesenen-Zertifikat aus?

Das Genesenen-Zertifikat kann der Hausarzt ausstellen. Anschließend lässt sich der QR-Code in die Corona-Warn-App einscannen lassen. Der Ausweis lässt sich nicht verlängern. Auch dann nicht, wenn nach sechs Monaten noch genügend Antikörper vorhanden sind. Bislang gibt es nicht genügend medizinische und virologische Erkenntnisse darüber, wie hoch die Antikörperkonzentration sein muss.
Nach Ablauf von sechs Monaten muss eine einmalige Impfung durchgeführt werden.

Sie haben weitere Fragen?

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder Sie schreiben uns einfach eine E-mail an Office@mingers.law.

Weitere Rechtsnews finden Sie auf unserem Blog und auch auf unserem YouTube-Channel. Wir freuen uns, wenn Sie vorbeischauen!

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