Die Eigentumswohnung den Kindern zu übermachen — sei es im Sterbe- oder Pflegefall — ist in mehreren Punkten als sinnvoll zu betrachten: zum Einen können steuerliche Nachteile vermieden, zum Anderen mögliche Familienstreitigkeiten unter Erben und Angehörigen minimiert werden. Darüber hinaus verringert sich die Chance für das Sozialamt im Pflegefall auf Ihr Eigentum zuzugreifen.
Wir nennen nachfolgend fünf gute Gründe, wieso Sie darüber nachdenken sollten, Ihre Eigentumswohnung Ihren Kindern zu übertragen.
1. Erbschaftssteuer sparen
Die zehnjährlichen Freibeträge der Schenkungssteuer von 400.000,00 Euro pro Kind stehen Ihnen neu zur Verfügung — die Staffelung der Vermögensübertragung spart Erbschaftssteuer.
2. Rückholrecht & Verfügung
Sichern Sie sich als Übergeber durch ein Rückholrecht und Verfügungsverbot zusätzlich ab. In der Regel tritt zusätzlich auch das Nutzungsrecht ein, um eine persönliche Absicherung des Übergebers zu gewährleisten.
3. Weichende Erben bedenken
Haben Sie mehrere Kinder, es soll aber nur eines die Eigentumswohnung zugesprochen bekommen, sollte eine Abfindung bedacht werden, um die Geschwister als weichende Erben festzulegen.
4. Bis dass man sich scheidet…
Steuerfreiheit gilt bei der Übertragung der Eigentumswohnung, die selbst auch genutzt wird, an den Ehepartner. Andere Immobilien sind mit einem Freibetrag von 500.000,00 Euro versehen und für Sie verfügbar.
5. Kein Pflichtteil für Kinder, die sich nie melden
Wird die Eigentumswohnung an ein Geschwisterkind übertragen und das mindestens zehn Jahre, erhält ein böses Kind keinen Pflichtteil. Haben Sie das Eigentum an den Ehegatten übertragen gilt weiterhin ein Pflichtteilsrecht gegenüber den Kindern — auch denen gegenüber, die sich nie angerufen haben.
Vorbehalten bei der Übertragung ist beispielsweise der Nießbrauch der Eigentumswohnung — hierbei setzt die zehnjährige Frist nicht ein.
Erbstreitigkeiten? Probleme mit der Übertragung Ihres Eigentums an Kinder, Ehepartner und andere Angehörige? Wir helfen Ihnen gerne im Bereich des Erbrechts. Wenden Sie sich telefonisch oder schriftlich an uns. Über die 02461 / 8081 oder info@mingers-kreuzer.de sind wir für Sie und Ihr individuelles Anliegen da.
Gerne beraten wir Sie auch bei der Formulierung einer Vorsorgevollmacht oder einer Patientenverfügung — kostenfrei!
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