Bild: Tobias Arhelger/ shutterstock.com
Volkswagen, Porsche und Audi mussten bereits hohe Bußgeldzahlungen wegen manipulierter Dieselautos leisten. Nun muss auch Daimler im Zuge des Diesel-Abgasskandals 870 Millionen Euro Strafe zahlen. Inwiefern der Autohersteller verwickelt ist, erfahren Sie im Folgenden!
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart verhängte Daimler eine Strafe von 870 Millionen Euro Strafe wegen „fahrlässiger Verletzung der Aufsichtspflicht“ im Zeitraum ab 2008. „Im besten Unternehmensinteresse“ und um des „Rechtsfriedens“ Willen akzeptierte Daimler die Strafe. Aufgrund der Aufsichtspflichtverletzung wurden manipulierte Autos zugelassen, deren Ausstoß von Stickoxiden teilweise nicht den regulatorischen Anforderungen entsprach. Rund 684.000 Fahrzeugen der Daimler AG sind betroffen.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll die Zahlung innerhalb von sechs Wochen an das Land Baden-Württemberg erfolgen. Der Bußgeldbescheid habe keine Auswirkungen auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Verdächtige im Zusammenhang mit dem Verdacht von Abgasmanipulationen von Dieselautos. Nebenbei laufen Betrugsermittlungen gegen Daimler-Verantwortliche.
Daimler akzeptiert die Strafe und legt kein Rechtsmittel ein. Damit hat sich der Fall erledigt. An seinen Widersprüchen gegen die Bescheide des KBA will Daimler aber festhalten. Der Hersteller wolle auch in Zukunft Klarheit bei der Auslegung relevanter Rechtsnormen in einem komplexen technisch Umfeld zu erlangen.
Im Juni letzten Jahres hatte die Bundesregierung aufgrund unzulässiger Abschalteinrichtungen einen amtlichen Rückruf von Daimler-Dieselautos angeordnet. Der Autobauer musste somit deutschlandweit 238.000 Fahrzeuge zurückrufen – europaweit sogar 774.000 Autos.
Daimler hat vorausgedacht und deshalb Rücklagen gebildet. Aus diesem Grund machte der Konzern im zweiten Quartal einen herben Verlust und korrigierte seine Erwartungen für 2019 nach unten. Mit weiteren Belastungen sei im laufenden dritte Quartal aber nicht zu erwarten. Der Auto-Konzern halte an seiner Ergebnisprognose fest.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Im folgenden aktuellen Video klärt Rechtsanwalt Markus Mingers, ob Mercedes Benz vom Abgasskandal betroffen ist.
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