Durchaus positive Neuigkeiten kündigen sich im Rahmen des Dieselskandals für Besitzer von Fahrzeugen des Volkswagenkonzerns und Mercedes Benz an. In der Vergangenheit war die Thematik durch Skandale geprägt, doch jetzt gibt es Hoffnung. Es winken hohe Rückerstattungen, die Betroffene auch einige Jahre nach Fahrzeugrückgabe noch geltend machen können. Die wichtigsten Informationen erhalten Sie hier.
Durch den Dieselskandal haben die Konzerne Volkswagen und Mercedes Benz in der Vergangenheit immer wieder Aufmerksamkeit erregt – und das nicht gerade positiv. Durch den Betrugsfall sind die Hersteller verschiedener Wagen in Ungunst gefallen, für viele Fahrzeugbesitzer ist der Skandal mit Sorgen um hohe finanzielle Verluste verbunden.
Doch nun kündigt sich eine positive Wende an. Besitzer von Fahrzeugen des Volkswagenkonzerns oder von Mercedes Benz Fahrzeugen können Schadensersatzansprüche von hoher Summe geltend machen.
Dies funktioniert durch eine Rückabwicklung des Kaufs des Fahrzeuges. Vereinfacht gesagt: Fahrzeugbesitzer bekommen nach Rückgabe ihres Fahrzeuges den Kaufpreis, beziehungsweise die Finanzierungs- oder Leasingrate, der gezahlt wurde, zurück. Abgezogen wird lediglich eine Nutzungsgebühr für die gefahrenen Kilometer.
Das Besondere: Dies ist noch bis zu drei Jahre nach tatsächlicher Rückgabe des Fahrzeuges möglich.
Besonders profitieren werden von dieser Regelung Unternehmer, die gleich mehrere Dieselfahrzeuge unter ihrem Dach vereinen, für das Unternehmen zum Beispiel einen eigenen Fuhrpark besitzen. Seien es Bauunternehmer, Taxiunternehmer, Sicherheitsdienste oder Dienstleistungen im Bereich der Altenpflege: die hohen Schadensersatzansprüche können viele Unternehmer geltend machen, die noch immer viele Dieselfahrzeuge im Betrieb haben oder gegebenenfalls innerhalb der letzten drei Jahre im Rahmen des Dieselskandals auch bereits zurückgegeben haben.
Bei bisherigen Fällen hat sich ergeben: In der Regel kommen pro ein Volkswagenfahrzeug zwischen 3.000, 5.000 oder sogar 10.000 Euro an Schadensersatzsumme heraus. Je nach Menge der betroffenen Fahrzeuge, kann das häufig einen siebenstelligen Betrag an Schadensersatz für Fahrzeuge ergeben, die gar nicht mehr im Bestand sind.
Betroffene Unternehmer, die ihre Schadensersatzansprüche nun geltend machen möchten, sollten dafür lediglich prüfen, welche Fahrzeuge in den letzten Jahren bereits zurückgegeben wurden oder für welche Fahrzeuge der Kauf noch rückabgewickelt werden soll. Nachdem unsere Kanzlei jeweils kostenlos prüft, ob die Fahrzeuge durch den Abgasskandal betroffen sind, kann die Rechnung erfolgen, wie hoch schließlich der Schadensersatzanspruch ausfallen könnte.
Finanzielle Risiken entstehen dabei nicht. Denn diese werden im Rahmen von Prozessen gegen den Volkswagenkonzern oder Mercedes Benz von einer Prozessfinanzierungsgesellschaft übernommen. Der Prozessfinanzierer geht dabei in Liquiditätsvorlage, bezahlt also jegliche Gerichts- und Anwaltskosten. Im sehr unwahrscheinlichen Falle des Verlustes, tragen sie anschließend die gesamten Kosten. Im hingegen umso wahrscheinlicheren Fall des Erfolges, steht der Gesellschaft 25 Prozent der gewonnenen Zahlungen zu. Für Fahrzeugbesitzer eine risikofreie und durchaus attraktive Möglichkeit, sich den Schadensersatz zu erkämpfen.
Sie haben ein Unternehmen mit einem Fuhrpark uns sehen sich durch den Abgasskandal betroffen? Dann lassen Sie ihre Rechtsansprüche kostenlos von uns prüfen. Wir beraten Sie gerne!
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