Bild: Alexander Shunevich/ shutterstock.com
Der graue Arbeitsalltag fünf bis sechs Tage die Woche mit Termindruck, viel Verantwortung und Stress kann auf Dauer krank machen. Zum Schutz der Arbeitnehmer wurde das Bundesurlaubsgesetz (BurlG) erlassen, in dem der Anspruch auf Urlaub festgelegt wird. Ihnen ist zusätzlich zum gesetzlichen Urlaub der Sonderurlaub aus persönlichen Gründen zu gewähren und zu vergüten. Erklärung sowie Gründe des Sonderurlaubs finden Sie im Folgenden!
Zum einen hat jeder Arbeitnehmer das Recht, sich einen Erholungsurlaub zu nehmen. Wie lange der sein darf ist nach seinen Arbeitstagen die Woche zu bewerten. Zweitens steht einem der Sonderurlaub zu, welcher in der Regel bei Eintritt besonderer Ereignisse gegeben wird. Diese sind normalerweise die eigene Hochzeit, die Geburt des Kindes oder der Todesfall eines nahen Angehörigen. Auch die Ladung zu einem Gerichts- oder Behördentermin oder die Pflege und Beaufsichtigung eines erkrankten Kindes fallen unter den Sonderurlaub. Der Arbeitnehmer ist demnach aus einem persönlichen Grund, ohne eigenes Verschulden und für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit an der Arbeitsleistung verhindert.
Da in den oben genannten Fällen die Konzentration am Arbeitsplatz offensichtlich beeinträchtigt ist. Wollen Sie begründeten Sonderurlaub bei Ihrem Arbeitgeber beantragen, sollten Sie auf den Paragraphen 616 BGB verweisen, der Ihnen den Anspruch auf Bezahlung sichert. Die genauen Umstände, die einen Sonderurlaub rechtfertigen, stehen nicht im Gesetzestext – zur Orientierung kann allerdings der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) helfen.
Wie lang der Sonderurlaub sein darf, wird in Paragraph 29 TVöD erläutert. Ein Tag Sonderurlaub wird bei Geburt des Kindes, dem Umzug in eine andere Stadt aus betrieblichen Gründe oder 25-jährigen sowie 40-jährigen Arbeitsjubiläum stattgegeben. Die schwere Erkrankung eines im Haushalt lebenden Angehörigen oder des Kindes kann von wenigen Tagen bis zu einem Jahr beurlaubt werden. Bei einem zwingenden Arztbesuch, der nicht außerhalb der vereinbarten Arbeitszeiten stattfinden kann, ergibt sich der Sonderurlaub aus An- und Abfahrtzeiten plus Behandlungszeit.
Im Regelfall muss es sich bei der verstorbenen Person um ein nahes Familienmitglied handeln, somit der Verwandtschaft 1. Grades. Um den schweren Verlust zu betrauern hat der Arbeitgeber Sonderurlaub zu gewähren. Wer mehr als die gesetzlich vorgeschriebenen zwei freie Tage braucht, sollte an die verständnisvolle Seite des Arbeitgebers appellieren.
Der Hochzeitstag fällt unter den gesetzlich geregelten Sonderurlaub. Er beträgt in der Regel allerdings nur einen Tag. Für längere Feierlichkeiten und Flitterwochen müssen Sie auf Ihren gesetzlichen Urlaub zurückgreifen.
Neben der eigenen Hochzeit können Sie den Vorgesetzten auch für Jubiläen der Eltern wie der Silbernen oder Goldenen Hochzeit um Sonderurlaub bitten.
Kommt die Schwangerschaft in die Endphase, sind die Eltern vor Vorfreude und Angst sehr aufgeregt. Man hofft, dass alles gut geht sowie dass Mutter und Kind wohlauf sein werden. Die Väter können sich aufgrund des Sonderurlaubs am Tag der Geburt frei nehmen. Wieviele Tage Sie auf Ihren Urlaubsanspruch obendrauf für die Geburt Ihres Kindes erhalten, steht entweder im Arbeits- oder Tarifvertrag oder auch in der Betriebsvereinbarung.
Mütter müssen den Sonderurlaub nicht beanspruchen, da sie ohnehin aufgrund des Mutterschutzes für sechs bis acht Wochen nach der Entbindung von der Arbeit freigestellt sind.
Wenn Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben, dann wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Sie erhalten eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Weitere interessante Infos rund um das Thema finden Sie im folgenden Video.
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