Die Flutkatastrophe in Westdeutschland hat in den letzten Tagen verheerende Schäden angerichtet. Betroffene fragen sich nun, welche Pflichten der Vermieter hat. Die Haftungsfrage sowie Ihre Ansprüche als Mieter klären wir hier im Folgenden!
Vom Hochwasser betroffene Mieter können Ansprüche gegen Ihren Vermieter geltend machen. Nässe und Feuchtigkeit stellen grundsätzlich einen Mietmangel dar. Dabei kommt eine Mietminderung in Frage. Beispielsweise dann, wenn der Keller mit Wasser vollläuft. Auf ein Verschulden des Vermieters kommt es nicht an.
Bei nicht mehr nutzbarer Unterkunft haben Sie ein Recht auf Mietminderung von bis zu 100 % der monatlichen Miete. Allerdings nur solange der Zustand fortbesteht, dass die Wohnung nicht genutzt werden kann.
Der Mieter hat die Möglichkeit, Schadenersatz für beschädigte Gegenstände oder eine anderweitige Unterkunft zu fordern. Hier kommt es jedoch darauf an, ob der Vermieter für den Schaden eintreten muss. Insbesondere in Hochwasserregionen muss der Vermieter für den Schaden einstehen, wenn er nicht für Schutz vor dem Wasser gesorgt hat und dies ihm zumutbar war.
Achtung: bestand bereits bei Vertragsabschluss eine Hochwassergefährdung, kommt es nicht auf die Verantwortung des Vermieters an. Er haftet jedoch dann, wenn er den Mieter vorab nicht ausreichend auf entsprechende Gefahren hingewiesen hat. In bekanntermaßen regelmäßig von Hochwasser betroffenen Gebieten kann dies dem Vermieter allerdings nicht vorgehalten werden.
In extremen Ausnahmefällen, beispielsweise wenn die Feuchtigkeit die Gesundheit bedroht, ist eine fristlose Kündigung des Mietvertrags möglich.
Andererseits kann der Vermieter unter Umständen bei unverhältnismäßig hohen Reparaturkosten aufgrund erheblicher Wohnungs- und Gebäudeschäden von seiner Pflicht zur Wiederherstellung der Mietsache befreit sein. In dem Fall muss er das Mietverhältnis nicht fortsetzen. Dies gilt dann, wenn die Reparaturkosten die Mieteinnahmen eines 10-Jahres-Zeitraumes übersteigen.
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder Sie schreiben uns einfach eine E-mail an Office@mingers.law.
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