Bild: Little Moon / shutterstock.com
Jeder spürt sie im Moment: die Hitzewelle. Besonders Auto fahren ist bei diesem Wetter äußerst unangenehm. Das gilt allerdings auch für Hunde, auch wenn das bei Autofahrern oft in Vergessenheit gerät. Doch was ist zu tun, wenn ich als Passant ein Tier bei solchen Temperaturen im Auto finde? Dürfte ich theoretisch eine Scheibe einschlagen oder bringe ich mich damit in große Schwierigkeiten?
Wenn der Tierbesitzer seinen kleinen Begleiter bei den hohen Temperaturen im Auto lässt, verstößt er gegen einige Vorschriften bzw. Gesetze. Zum einen ist dies ein Verstoß gegen die Tierschutz-Hundeverordnung des Deutschen Tierschutzbundes und zum anderen gegen das Tierschutzgesetz. Bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe sind bei Missachtung durchaus realistisch.
Aufgepasst! Auch ein Platz im Schatten kann gefährlich sein. Bei solch hohen Temperaturen erhitzt ein Auto auch im Schatten. Zudem kann die Sonne auch wandern, wodurch das Auto dann doch in der Sonne steht. Für Tiere ist das Erhitzen des Autos besonders gefährlich, da sie sich, im Gegensatz zum Menschen, nicht selbst kühlen können.
Die erste Maßnahme sollte das Aufsuchen des Besitzers sein! Falls die Suche fehlschlägt, darf die Feuerwehr oder Polizei gerufen werden. Allerdings muss, um den Einsatz zu rechtfertigen, eine erfolglose Suche nachgewiesen werden. Günstiger wäre ein Verständigen der Polizei, da diese, im Vergleich zur Feuerwehr, mehr Befugnisse hat. Wenn die Polizei oder Feuerwehr nicht rechtzeitig kommt und Lebensgefahr besteht, greift die Notstandsregelung und man ist berechtigt die Scheibe einzuschlagen.
Generell sollte man Tiere, wenn nicht unbedingt nötig, bei den Temperaturen gar nicht transportieren. Z.B. bei einem kurzen Einkauf sollte das Tier besser zu Hause bleiben. Wenn man einen Urlaub samt Tier geplant hat, sollte man vorzugsweise spät abends oder früh morgens fahren, da es dort oft noch deutlich kühler ist. Falls eine Klimaanlage vorhanden ist, sollte diese ebenfalls aktiviert werden. Bei einer Rast sollten Sie dem Tier die Möglichkeit geben, das Auto zu verlassen.
Das könnte Sie auch interessieren:
Bei weiteren Fragen rund um das Thema, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.