Bild: Bilanol/ shutterstock.com
Der Waldbrand im Norden Kaliforniens hat verheerende Schäden mit sich gezogen. Es kamen 71 Menschen ums Leben, mehr als 1.000 Menschen werden vermisst. Mehr als 8.650 Häuser wurden von den Flammen zerstört und insgesamt knapp 57.000 Hektar Land brannten nieder, sodass nur noch Schutt und Asche bleibt. Dieser Waldbrand gilt bereits als das tödlichste und zerstörerischste in der Geschichte Kaliforniens.
Wenn man vor den Trümmern seiner Existenz steht, ist die Frage: Wer kommt für die Schäden an Haus, Fahrzeug und alles, was sich auf dem Grundstück befunden hat, auf?
Für Schäden am Haus, verursacht durch einen Waldbrand, zahlt die Wohngebäudeversicherung, wohingegen Schäden am Inventar von der Hausratversicherung übernommen werden.
Entsteht durch fahrlässiges Verhalten ein Waldbrand, zum Beispiel durch eine weggeworfene Zigarette oder ein ausgeartetes Lagerfeuer, kommt die private Haftpflichtversicherung des Verursachers für den Schaden auf. Zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit wird hier nicht unterschieden – aber natürlich zu vorsätzlichem Handeln. Die Versicherung kommt nicht für Schäden auf, die bewusst oder gezielt durch einen Waldbrand verursacht wurden. Abgesehen von der vollen Kostenübernahme drohen Waldbrandstiftern ein bis 10 Jahre Freiheitsstrafe.
Was vielen nicht bekannt ist: auch Fahrzeuge können Waldbrände auslösen. Abgase oder heiß gelaufene Katalysatoren sind leicht entzündlich, weshalb Sie möglichst befestigte Parkplätze nutzen sollten. Nach einem Waldbrand kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung für Schäden auf, die dem Waldbesitzer entstanden sind. Das können Privateigentümer, Kommunen oder auch der Bund sein.
Die Teil- und Vollkaskoversicherung kommt für die Feuerschäden am eigenen Auto auf. Reparaturkosten werden bis zum Wiederbeschaffungswert gezahlt – abzüglich der Selbstbeteiligung.
Die Wohngebäudeversicherung verknüpft die Feuerversicherung, Leitungswasserversicherung sowie Sturmversicherung und deckt damit Schäden an Gebäuden ab, die durch Feuer oder auch durch Blitzschlag, Leitungswasser, Sturm und Hagel verursacht werden können. Sie haben auch die Möglichkeit die Risiken einzeln zu versichern. Durch die Wohngebäudeversicherung werden Haus, Gartenhaus, Terrasse und Ähnliches versichert.
Der Inhalt der Wohnung wird allerdings nur von der Hausratversicherung gedeckt. Sie deckt Schäden am Hausrat, die durch Brand, Sturm, Hagel, Leitungswasser und Einbruchdiebstahl entstehen. Zum Hausrat gehören Möbel, Einrichtungsgegenstände, Haushaltsgeräte, Teppiche, Gardinen und Wäsche. Wertgegenstände wie Sparbücher, Schmuck oder Wertpapiere sind bis zu 20 % der Versicherungssumme mitversichert, wenn sie beispielsweise durch einen Tresor besonders gesichert wurden.
Bei außergewöhnlichen Notständen, die beispielsweise durch einen verheerenden Waldbrand verursacht werden können, leistet der Staat finanzielle Hilfe – aber auch nur dann, wenn Betroffene unverschuldet in eine Notlage geraten sind. Die Betroffenen müssten sich ernsthaft um eine Versicherung bemüht haben, aber sie aus wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen nicht leisten können.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. In diesem aktuellen Video erklärt Ihnen Rechtsanwalt Markus Mingers persönlich, wie Sie sich gegen Schimmel in der Wohnung rechtlich wehren können.
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