Bild: Rostislav_Sedlacek / shutterstock.com
Ihr Mobilfunkvertrag endet bald und Sie möchten diesen nicht weiter verlängern? Dann ist der nächste Schritt die Kündigung. Doch wie genau hat diese zu erfolgen? Muss ich die Kündigung wirklich mit einem teuren Einschreiben per Post schicken?
Genau für diesen Fall tritt nun eine neue Gesetzesänderung in Kraft, welche ab dem 01. Oktober wirksam ist. Bei Neuverträgen ist zukünftig die Textform für Forderungen und Erklärungen zu eben diesen ausreichend. Eine Erklärung in Schriftform ist nicht mehr notwendig.
Oftmals ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Verträgen mit Unternehmen verankert, dass Erklärungen der Schriftform bedürfen. Dies geschieht besonders häufig bei Onlineverträgen.
Ab dem ersten Oktober 2016 soll in Verträgen für Erklärungen zu diesen daher nur noch die Textform vereinbart werden. Diese Erklärungen müssen daher nicht mehr schriftlich abgegeben oder zugestellt werden.
Im Streitfall verhält es sich jedoch so, dass auch dann nachgewiesen werden muss, dass die Erklärung erfolgt ist und abgegeben wurde.
Unter Schriftform versteht man sämtliche Erklärungen, die mit eigenhändiger Unterschrift abgegeben werden. Als Ersatz für diese können notariell beglaubigte Handzeichen oder auch qualifizierte elektronische Signaturen fungieren.
Die Textform wird definiert als: Lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden ersichtlich ist, auf einem Medium, dass diese dauerhaft sichert und wiedergibt.
Für alte Verträge gilt auch das alte Recht. Die Vertragsanbieter können sich also weiterhin darauf berufen, dass Sie Ihre Erklärungen in Schriftform einreichen müssen.
Auch werden durch dieses Gesetz alte Verträge nicht unwirksam, genau so wie neue Verträgen mit einer Schriftformklausel weiterhin gültig sind. Lediglich die Klausel, die die Schriftform fordert, kann unwirksam sein. Es gilt also: In Alt-Verträgen gilt das Recht, das zum Zeitpunkt des Abschlusses Bestand hatte.
Man sollte also auch zukünftig bei Verträgen genau darauf achten, wie diese zu kündigen sind – denn dann ist man weiterhin immer auf der sicheren Seite.
Haben Sie noch weitere Fragen oder möchten unsere kostenlose telefonische Erstberatung nutzen, dann rufen Sie uns einfach unter 02461-8081 an oder nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer Website. Weitere aktuelle Informationen, sowie viele Videos zu weiteren Rechtsthemen, finden Sie auf dem Youtubechannel der Kanzlei Mingers und Kreuzer.
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.