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Eines der ersten Dinge, die man in der Fahrschule lernt ist, dass man während der Fahrt das Handy nicht benutzen darf. Doch welche Regelungen es dahingehend genau gibt, wissen nicht alle. Es ist weitgehend bekannt, dass man beispielsweise nicht ohne Freisprechanlage telefonieren darf, aber das gilt außerdem noch?
In der Straßenverkehrsordnung (StVo) steht, dass ein Handy während des Fahrens nicht aufgenommen oder gehalten werden darf. Demnach muss der Motor ausgeschaltet sein und der Wagen stehen, damit man das Handy aufnehmen darf. Grundsätzlich sind beinahe alle Handynutzungen am Steuer verboten, solange der Motor noch läuft oder der Wagen in Bewegung ist. Wenn man jedoch gegen diese Regel verstößt, muss man eine Strafe von 60 Euro zahlen und man bekommt einen Punkt in Flensburg. Wiederholungstätern kann im schlimmsten Fall sogar ein Fahrverbot drohen!
Telefonieren darf man beispielsweise nur dann, wenn man dafür eine Freisprechanlage hat. Muss das Handy für das Telefonieren ans Ohr gehalten werden, ist es gesetzeswidrig. Alleine wenn das Handy in die Hand genommen wird, damit man eine Nummer wählen kann, verstößt man gegen das Gesetz. Hinzu kommt, dass das Telefonieren über Kopfhörer ebenfalls verboten ist, da dadurch das Gehör beeinträchtigt wird. Auch wenn das Handy beim Einsteigen noch ans Ohr gehalten wird, sich aber im Auto mit der Freisprechanlage verbindet, kann er damit dem Bußgeld entgehen.
Das Aufnehmen des Handys, um es zu laden, kann ebenfalls erlaubt sein, da es sich um keine eigentliche Nutzung des Handy handelt. Selbes gilt dafür, wenn das Handy aufgenommen wird, um es an eine andere Stelle zu legen. Es sei vergleichbar mit dem Verlegen einer Tasche, was schließlich auch nicht verboten ist!
Um Nachrichten zu lesen oder zu schreiben, muss sich das Handy in einer entsprechenden Halterung befinden. Gibt es keine Halterung für das Handy, darf es auch an roten Ampeln nicht aufgenommen werden um eine Nachricht zu lesen. Ausgenommen von dieser „Ampel-Regel“ sind Fahrer von Fahrzeugen, die eine Start-Stopp-Automatik haben. Dabei schaltet sich der Motor von selbst aus, wenn man beispielsweise an einer roten Ampel steht. Man befolgt also die Regel, dass für die Nutzung des Handys der Motor abgestellt sein muss und der Wagen still steht. Wenn man aber Nachrichten liest und verschickt, während das Handy in einer Halterung steckt, würde der schreibende Fahrer im Falle eines Unfalls haften. Nach dem Gesetz müsse man stets aufmerksam fahren!
Auch um die Uhrzeit zu überprüfen, muss das Handy in einer Halterung befestigt sein. Muss das Handy jedoch in die Hand genommen werden, um die Uhrzeit zu überprüfen, riskiert man ein Bußgeld.
Grundsätzlich gilt, dass die Nutzung des Handys im Straßenverkehr viele Gefahren mit sich bringt. Um das Handy aber doch benutzen zu dürfen, darf es in keinem Fall in die Hand genommen werden! Wenn man beim Fahren doch eine SMS schreiben möchte oder mal kurz telefonieren muss, sollte man dafür entsprechende Vorkehrungen reffen wie eine Halterung für das Handy und eine Freisprechanlage zum Telefonieren.
Trotz allem haftet der simsende Fahrer, wenn es zu einem Unfall kommt, da er nicht die erforderte Aufmerksamkeit erbracht hat.
Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir, das Team der Kanzlei Mingers & Kreuzer, helfen Ihnen gerne weiter. Telefonisch sind wir unter 02461 / 8081 erreichbar.
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