Bild: Jinga / shutterstock.com
Durch die Nutzung vom Handy am Steuer ist die Zahl der Verkehrsunfälle drastisch gestiegen. Kontrollen wurden zwar verschärft, Gesetze noch härter, dennoch können viele ihre Finger auch hinterm Lenkrad nicht vom Handy lassen. Welche Nebentätigkeiten am Steuer erlaubt sind und welche geahndet werden, haben wir für Sie zusammengestellt.
Grundsätzlich sollten sich Autofahrer im fließenden Verkehr auf die Straße achten und nicht gleichzeitig Mails und Nachrichten checken. Allgemein ist die Nutzung vom Handy am Steuer während der Fahrt verboten (§23 Absatz 1a StVO). Demnach sind jegliche Nutzungsmöglichkeiten ausgeschlossen. Weder Uhrzeit ablesen, noch einen Anruf wegdrücken oder Fotos machen sind während der Fahrt erlaubt. Maßgeblich betrifft die Pflicht von Fahrzeugführenden das Verbot des Telefonierens am Steuer. — Die Ausnahme: Das Handy darf zur Aktivierung der Freisprechanlage über Bluetooth benutzt werden.
Das Handy an der roten Ampel: Das gilt
An der roten Ampel ist das Telefonieren solange nicht erlaubt, wie der Motor läuft. Schalten Sie den Motor aus, können Sie das Handy normal nutzen und verstoßen nicht gegen die Straßenverkehrsordnung. Zum erlaubten Versenden der Kurznachricht oder zum Führen eines Gespräches ist allerdings darauf zu achten, dass dies nur innerhalb der Rotphase geschehen darf (u.a. OLG Hamm, Az. RBs 1/14).
Hilfreich dabei ist die Start-Stop-Automatik mancher Fahrzeuge, welche den Motor beim Stillstand z.B. an der roten Ampel automatisch abstellt. Hat Ihr Auto diese Funktion nicht, Sie wollen aber innerhalb der Rotphase telefonieren oder eine Nachricht versenden, muss der Zündschlüssel gezogen werden. Andernfalls ist die Nutzung vom Handy am Steuer strafbar!
Strafen für die Nutzung vom Handy am Steuer können Autofahrern weh tun. Wer beim Telefonieren hinterm Lenkrad erwischt wird, ist 60 Euro los und um einen Punkt in Flensburg reicher. Hierbei handelt es sich noch um die Mindeststrafe. Wiederholungstäter laufen Gefahr den Führerschein für bis zu 3 Monate zu verlieren.
Ebenso ist es beim SMS schreiben am Steuer. Unter Umständen kann es aber beim SMS schreiben noch teurer werden, wenn Sie einen Unfall verursachen. Denn der Blick auf den Display lenkt extrem ab und erfordert nahezu die vollständige Aufmerksamkeit des Fahrers (Beispiel: Bei 50 km/h fahren Autofahrer etwa 28 m im völligen Blindflug beim Tippen einer Nachricht).
Auch Radfahrer müssen Bußgelder fürchten, wenn Sie das „Handy am Steuer“ benutzen. Telefonieren hinterm Lenker kostet schnell 25 Euro. Dadurch verursachte Unfälle werden von der Kaskoversicherung nicht gedeckt und müssen komplett selber übernommen werden.
Mit der Bedienung des Navigationssystems verhält es sich rechtlich etwas weniger streng, aber dennoch drohen hier Bußgelder oder Schuld. Werden Sie in einen Unfall verwickelt, während Sie das Navi bedienen, können Sie eine Teilschuld zugesprochen bekommen. Ihr Verhalten wird dann als grob fahrlässig gewertet.
Übrigens: Das Essen, Trinken oder Zeitunglesen ist während der Fahrt per se nicht verboten und wird gesetzlich nicht eindeutig beschrieben. Völlig unerklärlich auch aus juristischer Sicht, wenn doch beim Handy am Steuer so viel geregelt wird.
Bei Fragen zum Verkehrsrecht oder Schwierigkeiten mit dem Bußgeldkatalog, weil Sie geblitzt wurden oder zu schnell gefahren sind? Dann helfen wir Ihnen gerne und beraten Sie umfassend zu Strafen und Verboten.
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