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+++ Update im VW-Abgasskandal +++ Erstmals urteilte auch das LG Potsdam (Brandenburg) zugunsten von VW-Geschädigten im VW-Abgasskandal. Der Kläger und Fahrer eines VW-Passats aus dem Jahr 2011 erhielt zwar nicht den vollen Neupreis von knapp 45.000 Euro zurück (nach Abzug einer Summe von 19.000 Euro für bereits 107.000 km als Wertminderung), dennoch sieht man das Urteil als Grund zum Aufatmen für Betroffene VW-Fahrer!
Der abschreckende Usus durch den VW-Konzern, die Rückabwicklung des Kaufvertrages dem Grunde nach abzulehnen, hielt auch diesen Kläger nicht auf für sein Recht im VW-Abgasskanal zu kämpfen! Der VW-Händler aus Zossen wurde zur Rücknahme des Schummel-Diesels verurteilt (Az. 6 O 211/16).
Das Landgericht Regensburg entschied am heutigen Tag mit einem Hammer-Urteil im VW-Abgasskandal zugunsten Geschädigter (7 O 967/16, nicht rechtskräftig): Demnach wurde der im Verfahren betroffene Händler zur Nachlieferung eines neuen, serienmäßig mit Euro-6-Norm produzierten Fahrzeugs verurteilt — und das ohne Erhalt der Nutzungsentschädigung durch den Kläger! Ein absoluter Siegesschlag für Geschädigte im VW-Abgasskandal!
Im verhandelten Fall stellte der spätere Kläger in seinem SEAT Alhambra 2,0 TDI einen mit manipulierter Abgassoftware verbautem Motor EA 189 fest. Gemäß dem geltenden Kaufvertrag von März 2015 machte der Kläger eine Nachlieferung des Nachfolgemodells der Serie geltend. Diese Forderung wurde jedoch außergerichtlich vom Händler abgewiesen.
Das Landgericht Regensburg aber entschied mit heutigem Urteilsspruch zugunsten des Klägers und verurteilte den Händler nun zur Nachlieferung eines mangelfreien, typgleichen Ersatzes. Zudem wurde eine Rückgabe ohne die Zahlung einer Nutzungsentschädigung zugunsten des Geschädigten im VW-Abgasskandal verhandelt.
— Der Hammer an diesem Urteil: Der Kläger hat ohne die Zahlung der Nutzungsentschädigung seinen Wagen seit Mai 2015 kostenfrei fahren können, denn der Nutzungsersatz ist gemäß § 439 Abs. 4 sowie § 346 Abs. 2 S.1 Nr. 1 BGB nicht zu leisten, da es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt. Auf diesen sei ein Nutzungsersatz nicht anwendbar (§ 474 Abs. 5 BGB).
Neben dem nicht zu leistenden Nutzungsersatz gemäß Kaufvertrag gestand das LG Regensburg dem Kläger zudem das Recht auf Nacherfüllung zu. Dieses sieht praktisch die Entscheidungsfreiheit vor eine Nacherfüllung durch den Händler zuzulassen oder eine Neulieferung zu verlangen.
Trotz des Einwandes des angeklagten Händlers, eine Nachbesserung des Fahrzeuges sei eine weitaus kostengünstigere Option als die Nachlieferung und überhaupt eine Variante ganz zum Vorteil des Klägers, wurde vom LG Regensburg nicht zugelassen. Im VW-Abgasskandal stellt sich generell die Nachbesserung im Zuge des Rückrufs nachteilig im Gegensatz zur simplen Neulieferung eines Ersatzfahrzeuges dar.
— Hinzu kommt: Bei mangelhafter Nachbesserung drohen Gewährleistungsrechte im VW-Abgasskandal zu verjähren! Lediglich wenn der Verkäufer den Mangel im Nachhinein der Ausbesserung anerkennt, würden Gewährleistungsrechte bestehen bleiben.
Bislang ist das Urteil vom 04.01.2017 das bundesweit einzige, dass nicht nur eine Nachlieferung vom Händler im Verfahren verlangt, sondern darüber hinaus auch noch die Nutzungsentschädigung zugunsten der Geschädigten ausschlägt.
Auf den Punkt: Das Urteil bringt dem Kläger nicht nur ein neues Fahrzeug (Nachfolgemodell) aus der Serienproduktion, sondern muss für den genutzten Zeitraum des manipulierten Vertragsgegenstandes (SEAT Alhambra 2,0 TDI) keinen Nutzungsersatz zahlen. — Diese Entscheidung des LG Regensburg ist für Betroffene im VW-Abgasskandal ein Meilenstein und dient als Hoffnungsschimmer für tausende andere Kläger!
Wir von der Kanzlei Mingers & Kreuzer bieten Ihnen im VW-Abgasskandal vollständige Rückendeckung — sowohl außergerichtlich, als auch im Verfahren. Profitieren Sie von unserer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung Ihres Falles und lassen Sie Ihre Verträge u.a. von uns fachmännisch prüfen! Wir sind auf Ihrer Seite und machen Ihr Recht geltend!
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