Bild: Gyuszko-Photo / shutterstock.com
In der vieldiskutierten Dieselaffäre kam es nun zu einem wegweisenden Urteil mit hoher Signalwirkung. VW wurde erstmal dazu verurteilt, einen Wagen ohne Nutzungsentschädigung zurückzunehmen.
Die Entscheidung des Gerichts ist ein positives Signal für alle Diesel-Opfer. Der zuständige Richter sprach dem Betroffenen sein gesamtes für den VW Golf gezahltes Geld zu. Dies ist insofern besonders, da in der Regel eine Nutzungsentschädigung fällig wird. Dies ist in diesem Fall anders.
Das Urteil lässt also vermuten, was im Abgasskandal alles möglich ist. Betroffene müssen also nicht auf ihrem entstandenen Schaden sitzen bleiben, sondern können sich wehren. Die Aussichten auf Erfolg sind hierbei hoch.
Um gegen die Manipulationen vorzugehen, gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten.
Möglichkeit 1:
Zum einen können Sie VW auf Schadensersatz verklagen. Dies macht bei den Marken Sinn, bei denen der Betrug bereits festgestellt wurde, also Seat, Skoda, Audi und VW. Es ist jedoch zu beachten, dass die Klage nur dann von der Rechtsschutzversicherung gedeckt wird, wenn diese schon zum Zeitpunkt des Autokaufs bestand.
Möglichkeit 2:
Die zweite Variante beim Vorgehen gegen VW ist der Widerruf des Autokredits. Dies ist durch Formfehler in den Verträgen möglich und bietet die Chance auf ein kostenloses Auto fahren.
Interessant ist dieser Weg übrigens nicht nur für Diesel-Halter, auch Benziner haben die Möglichkeit ihren Vertrag zu widerrufen. Dies gilt ebenso für Nicht-Betroffene des Diesel-Abgasskandals.
Die aktuellen rechtlichen Urteile sprechen hierbei eine deutliche Sprache. Nahezu jedes Gericht ist der gleichen Auffassung und urteilt für den Verbraucher. Laut Experten liegen derartige Formfehler in zahlreichen Verträgen vor, auch die Mercedes-Benz und Opel Bank ist betroffen.
Unter dem folgenden Link erhalten Sie weitere Informationen zum Widerruf Autokredit. Zudem können Sie Ihre eigenen Dokumente prüfen lassen und somit auch Ihre Ansprüche durchsetzen!
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