Bereits im vergangenen Jahr hat die „Financial Times“ Vorwürfe gegenüber Wirecard erhoben. Nun soll die Zeitung sogar erfahren haben, dass ein Whistleblower EY bereits im Jahr 2016 erste Unregelmäßigkeiten gemeldet haben soll. Diese Erkenntnis könnte nun für EY zum Problem werden.
Die Financial Times berichtete bereits 2019 von Unregelmäßigkeiten bei Wirecard. Diese Vorwürfe räumte das Unternehmen im Juni 2020 schließlich ein. Die Rede ist von Luftbuchungen in Höhe von 1,9 Milliarden Euro sowie weiteren Vergehen, weshalb die Schadenssumme auf insgesamt über drei Milliarden Euro anstieg. Als Konsequenz wurde der Ex-CEO Markus Braun verhaftet, der Ex-COO Jan Marsalek floh nach Asien. Zudem stürzte die Aktie in Bodenlose und das Unternehmen sah sich dazu gezwungen, Insolvenz anzumelden. Zuletzt musste Wirecard sogar den Dax verlassen und weitere Durchsuchungen in den Büroräumen hinnehmen.
Die ermittelnde Staatsanwaltschaft München geht inzwischen davon aus, dass der Betrug bereits 2016 begonnen hat. Da die zuständigen Wirtschaftsprüfer Ernst & Young die Bilanzen der Jahre 2016 bis 2018 allerdings noch testierten, stehen auch diese stark in der Kritik. Insbesondere die neusten Erkenntnisse der „Financial Times“ belasten die Prüfer. Demnach habe schon 2016 ein Whistleblower die deutsche EY-Zentrale aufgesucht und Unregelmäßigkeiten gemeldet. Genauer spricht die Zeitung von Zukäufen in Indien und sogar Bestechungsversuchen in Bezug auf einen Prüfer. Nun stellt sich die Frage, ob EY diesen Vorwürfen ausreichend nachgegangen ist und die beruflichen Pflichten erfüllt hat. Schließlich haben die Testate der Wirtschaftsprüfer Vertrauen in Wirecard aufgebaut, was zahlreichen Anlegern letztendlich zum Verhängnis wurde.
Vor dem Hintergrund des bislang bekannten Sachverhaltes muss von einer Falschberatung ausgegangen werden.
Dann existieren Schadensersatzansprüche der geschädigten Verbraucher gegen den Vorstand, die in der Regel über einer D & O Versicherung verfügen, aber auch gegen die Vermittler und die damals tätige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY.
Außerdem prüfen wir gerade, ob die Schadensersatzklage auch gegen die Aufsichtsbehörde der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ausweiten können.
Betroffene Verbraucher bezüglich folgender Aktien sollten umgehend handeln:
Diese Schadensersatzansprüche sind möglich:
Lassen Sie nun zunächst von uns Ihren Schadensersatzanspruch kostenfrei prüfen und treten Sie anschließend unserem Musterverfahren bei. Besuchen Sie dazu unsere Website: https://mingers.law/ads/wirecard/
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Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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