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Gleiches Recht für alle? Das gilt nicht immer. Verschiedene Gerichte fällten in der Vergangenheit des Öfteren Urteile, die speziell zum Schutz oder zur Gleichstellung von Frauen gedacht sind. Welche das sind, haben wir für Sie zusammengestellt. Hätten Sie alle gekannt?
Oh, ja! Denn Arbeitgeber ist es gestattet, die Parkplätze, die näher am Arbeitsplatz sind, speziell für Frauen auszulegen. Dies geschieht vor allem zum Schutz der Frau. Besonders in den dunkleren Jahreszeiten ist dies sinnvoll und dürfte keinem männlich Mitarbeiter große Bauchschmerzen bereiten. (Az. 10 Sa 314/11 – Landesarbeitsgericht RLP)
Ist eine Frau zum Zeitpunkt eines Vorstellungsgespräches schwanger, so muss sie diesbezüglich nicht die Wahrheit sagen, da dies ihre Privatsphäre ist und niemanden etwas angeht. Hier besteht also die Erlaubnis zu lügen (Bundesarbeitsgericht, Az.: 2 AZR 621/01). Das gilt sogar dann, wenn man sich selbst als Schwangerschaftsvertretung bewirbt (Landesarbeitsgericht Köln, Az.: 6 SA 641/12)
Wie der Bundesgerichtshof (Az.: XII ZR 42/10) beschlossen hat, ist die Schwangerschaft einer Frau ein Grund, um vorzeitig aus dem Fitnessstudiovertrag herauszukommen. Betreiber eines solchen Fitnessstudios haben keinerlei rechtliche Handhabe schwangeren Frauen die Kündigung zu verweigern.
Im Regelfall verhält es sich so, dass man bei einer Eigenkündigung vorerst bezüglich des Arbeitslosengeldes gesperrt ist. Dies ist jedoch nicht der Fall, wenn eine Frau aufgrund einer Risikoschwangerschaft den Wohnort zu ihrem Partner wechseln muss, der weiter entfernt wohnt (Sozialgericht Dortmund, Az.: S 31 AL 262/08).
Nicht selten verzichten Frauen aufgrund von Kindern oder dem Haushalt auf die eigene Karriere. Kommt es dann später zur Scheidung, bedeutet dieser Aspekt einen höheren Unterhalt für die Frau. Dies gilt auch dann, wenn keine Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind (ehebedingter Nachteil). (BGH, Az.: XII ZR 108/09).
Offiziell gibt es keine Regel, die besagt, dass Frauen im Straßenverkehr keine High Heels tragen dürfen. Geschieht ein Unfall, so können High Heels aber zu einer Mitschuld führen. In einem Mehrparteienhaus darf das Tragen von High Heels jedoch untersagt werden, sofern eine enorme Lärmbelästigung der Nachbarn nachgewiesen werden kann. (Landgericht Hamburg, Az.:Ö 316 S 14/09).
Geschieht Friseuren ein Fauxpas oder verletzen sie Sie sogar, so müssen Sie nicht den vollen Preis dafür zahlen. Leiden Sie durch den Friseurbesuch an Schmerzen, so können Sie sogar unter Umständen Schmerzensgeld fordern. (Landgericht Mönchengladbach, Az.: 5 S 59/09).
Verschreibt eine Frauenärztin ihrer Patientin die Pille, so muss sie zwingend darauf hinweisen, dass Rauchen während der Einnahme das Herzinfarkt- und Schlaganfallrisiko drastisch erhöht. Dies gilt auch, obwohl in der Packungsbeilage bereits darauf hingewiesen wird. (BGH, Az.: VI ZR 289/03)
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