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Grundversorgung – Was passiert, wenn mein Strom- und Gasvertrag ausläuft?

01.12.2022
1.12.22

Die Gas- und Strompreise sind derzeit extrem hoch: Da ist es ein Schock, wenn das verhältnismäßig günstige Angebot vom Versorger gekündigt wird. Was muss ich in einem solchen Fall tun? Stehe ich womöglich plötzlich ohne Strom und Gas da?

Es bleibt immer die Grundversorgung!

Die Energiekosten sind in letzter Zeit enorm gestiegen. Neukunden müssen damit rechnen, derzeit zwischen 50 und 140 Cent pro Kilowattstunde Strom zu bezahlen. Das ergebe für eine vierköpfige Familie eine Stromrechnung von 170 € bis 500 € im Monat. Da stellt sich die Frage, was passiert, wenn man nicht rechtzeitig einen neuen bezahlbaren Anbieter findet.

„Niemand wird in Deutschland ohne Strom und Gas auskommen müssen“, erläutert Rechtsanwalt Markus Mingers. „Das gilt auch dann nicht, wenn der bestehende Vertrag gekündigt wird und man noch keinen neuen abgeschlossen hat. Es bleibt die Grundversorgung.“
Laut Energiewirtschaftsgesetz übernimmt für jede Region ein Anbieter die Rolle des Ersatz- oder Grundversorgers. Dieser stellt sicher, dass der Verbraucher, wenn er keinen Strom- und Gasvertrag mehr hat, weiterhin versorgt wird.

Was gibt es bei der Grundversorgung zu beachten?

Im Falle einer Strom- und Gaspreiserhöhung prüfen Sie zuallererst, ob Ihr bestehender Vertrag eine Preisgarantie hat. In diesem Fall könnte die Preiserhöhung rechtswidrig sein. Wenn Sie dennoch wechseln wollen, kann die Grundversorgung eine Übergangslösung sein.
Die Grundversorgung ist meist günstiger als die Wechselangebote anderer Anbieter. In Stuttgart bezahlt man dafür beim lokalen Versorger EnBW beispielsweise derzeit 37 Cent pro Kilowattstunde.

Der Nachteil ist: Es gibt keine Preisgarantie. Die Preise können somit in der Grundversorgung steigen. Die Arbeiter müssen allerdings ihre Kunden über Änderungen informieren. Es gilt dabei eine Frist von sechs Wochen zu beachten.
Sollte sich die Grundversorgung doch nicht als eine gute Alternative herausstellen, haben Sie immer noch die Möglichkeit, jederzeit mit einer 14-tätigen-Frist zu kündigen.

Achtung, Falle! Das müssen Sie unbedingt über die Ersatzversorgung wissen!

„Verbraucher müssen allerdings beachten, dass sie, bis der Tarif greift, übergangsweise für die sogenannte Ersatzversorgung aufkommen müssen“, so Mingers. „Diese fällt vergleichsweise hoch aus.“ Um beim Beispiel des Versorgers EnBW zu bleiben wären das 58 Cent pro Kilowattstunde für bis zu drei Monate.

„Was viele nicht wissen: Sie werden nur in Ausnahmefällen in die Ersatzversorgung eingruppiert. Grundversorger erwecken oft den falschen Eindruck, Verbraucher würden regelmäßig in die Ersatzversorgung eingeordnet werden“, warnt Rechtsanwalt Markus Mingers.

Strom- und Gaspreisbremse ab Januar – Lohnt es sich da noch die Strompreise zu vergleichen?

Ab dem kommenden Frühjahr werden bis April 2024 die Strom- und Gaspreise gedeckelt. Damit will die Bundesregierung die Bürger entlasten. Dabei soll bereits ab Januar der Strompreis für private Kunden sowie für kleinere und mittlere Unternehmen maximal 40 Cent pro Kilowattstunde betragen. Der Gaspreis wird auf maximal 12 Cent gesenkt.

„Beide Regelungen gelten jeweils für den Basisbedarf von 80 % des Vorjahresverbrauchs. Für die restlichen 20 % zahlen Verbraucher somit den Marktpreis ihres Anbieters“, betont Mingers. „Aus diesem Grund ist es für Sie dennoch lohnenswert, Preise zu vergleichen und sich einen günstigen Stromanbieter zu suchen.“

Sie haben weitere Fragen?

Die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH steht Ihnen zur Seite. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder Sie schreiben uns eine E-Mail an Office@mingers.law.

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